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Schon Gewussst?

Welches Siegel bedeutet was? - Orientierung im Siegelwald

Projekt: Ökolandbau erleben
Schon Gewusst?
Schon Gewusst?
© Annalena Brams
EU-Bio-Logo und Deutsches Bio-Siegel
Das EU-Bio-Logo dürfen nur Waren tragen, denen von einer zugelassenen Kontrollstelle bescheinigt wurde, dass sie nach den Vorgaben des biologischen Landbaus erzeugt wurden. Grundlage für die Entscheidung der Kontrollstelle ist die europäische Öko-Basisverordnung. Sie ist das gemeinsame Regelwerk zum Ökolandbau für alle EU-Mitgliedsstaaten und die verpflichtende Basis für alle Produkte, die das Attribut „Bio“ oder „Öko“ tragen möchten. Die Einhaltung wird für jeden Betrieb mindestens einmal jährlich von unabhängigen Kotrollstellen überprüft. Die Verwendung des EU-Bio-Logos ist für verpackte Waren, die in der EU erzeugt wurden verpflichtend. Ergänzend dazu kann auch das Deutsche Bio-Siegel verwendet werden.

Gentechnik – Ein absolutes Tabu im Biolandbau!
Die Gentechnik ist mit den Grundsätzen des biologischen Landbaus in keiner Weise vereinbar und deshalb prinzipiell verboten. Die europaweite rechtliche Grundlage für den Ökolandbau ist die EG-Basis-Verordnung. Sie verbietet die Anwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und auch die Verwendung von Erzeugnissen, die mit oder durch GVO erzeugt wurden ist streng untersagt. Das bedeutet konkret: Gentechnisch veränderte Sojabohnen dürfen weder in der Fütterung, noch in der Lebensmittelherstellung, beispielsweise für Tofu, verwendet werden. Es dürfen auch keine Enzyme verwendet werden, die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. Die Verwendung als Saatgut, Dünge- oder Pflanzenschutzmittel ist ebenfalls verboten. Eine separate Auslobung mit dem Logo „ohne Gentechnik“ ist somit für Bio-Produkte nicht nötig.

Bioland, Naturland, Demeter, Biokreis
Diese vier sind die größten Bio-Verbände in Bayern. Alle Verbände haben eine Gemeinsamkeit: Die EG-Öko-Basisverordnung bildet die Grundlage für die Vorschriften der Verbände. Das bedeutet Produkte mit einem der vier Siegel halten alle auch die EG-Öko-Basisverordnung ein, aber jeder Verband hat darauf aufbauend noch einmal eigene strengere Regelungen aufgestellt. Betriebe, die Mitglied bei einem Verband sind, müssen also die EU-Öko-Basisverordnung einhalten und zusätzliche verbandsspezifische Vorgaben beachten. Im Gegenzug dürfen sie ergänzend zu dem EU-Bio-Logo auch das Verbandslogo auf ihren Produkten abdrucken.

Für den Verbraucher bedeutet das also:
· Ein Produkt mit dem EU-Bio-Logo wurde nach den europaweit einheitlichen Mindeststandards hergestellt.
· Die Verwendung von GVO oder deren Erzeugnissen ist durch diesen Mindeststandard verboten.
· Die Bioverbände (Bioland, Naturland, Demeter, Biokreis) halten die EG-Öko-Basisverordnung ein und haben zusätzliche weitere Auflagen.
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