Auch Sie möchten ein Öko-Kleinprojekt umsetzen? Dann schicken Sie uns ab Oktober 2023 Ihre Förderanfrage für ein Projekt, das Sie im Zeitraum von Januar bis September 2024 umsetzen möchten.
Was ist ein "Kleinprojekt"?
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben mindestens 500 EUR betragen und 20.000 EUR Nettoausgaben nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
WICHTIG: das Kleinprojekt muss - sofern bewilligt - im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 20. September 2023 umgesetzt werden! Lieferzeiten sind zu berücksichtigen. Ein beantragtes Projekt, das im genannten Zeitraum begonnen wurde, aber nicht fertiggestellt werden konnte, kann im darauffolgenden Jahr nicht mehr bezuschusst werden!
Wer kann sich für das Förderprogramm "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" bewerben?
Bewerben können sich Bio-Landwirte, Kleinunternehmen (bis 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio EUR Jahresumsatz), Vereine, natürliche und juristische Personen mit Kleinprojekten, die in der Öko-Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.OPf. liegen und das geplante Projekt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. umsetzen.
Welche Kriterien muss das Kleinprojekt erfüllen?
Das Projekt...
... wird von einem Akteur aus der ÖMR Neumarkt OPf. in der ÖMR Neumarkt OPf. (= Landkreis Neumarkt OPf.) umgesetzt (= Pflichtkriterium: falls nicht erfüllt erfolgt Ablehnung des Antrages)
… steht in Verbindung mit den Zielen der Öko-Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.OPf und wird im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. umgesetzt
…leistet einen Beitrag zum Auf- und Ausbau des Ökolandbaus und zum Auf- und Ausbau bio-regionaler Wertschöpfungsketten
…leistet einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für bio-regionale Lebensmittel
…stärkt die Einkaufsmöglichkeiten und Bezugsquellen von Bioprodukten (regional/ aus By) in der Region
… steigert den Bekanntheitsgrad der Öko-Modellregion
… schafft Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer oder unterschiedlicher Akteure (Projekt hat mehrere Kooperationspartner)
…leistet einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz
…hat einen innovativen Charakter für die Region
… ist beispielgebend für die Region (und darüber hinaus)
INFORMATIONEN zum "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" finden Sie >> hier:
- Hintergrundinformationen
- Fördersätze
- Antragstellung Kleinprojektträger
Der nächste Bewerbungszeitraum für die Förderung findet ab Herbst 2023 für Ökoprojekte mit Umsetzung im Jahr 2024 statt.