Die Öko-Modellregion Fichtelgebirge ruft - unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für ländliche Entwicklung - zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ auf.
Welche Projekte sind förderfähig?
Alle Kleinprojekte mit einem Gesamtvolumen zwischen 1000 € und 20.000 € netto, die den Zielen der Öko-Modellregion Fichtelgebirge dienen und
- zur Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
- zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
- zur Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
- zur Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Verbraucher usw.)
beitragen, sind förderfähig.
Mögliche Beispiele für Kleinprojekte sind:
- mobile Schlachtbox
- Investitionen in Gerätetechnik für eine stärkere Diversifizierung der Fruchtfolge (auch zum Verleih)
- Durchführung einer Veranstaltung/ eines Hoffests mit bioregionaler Versorgung
- Investitionen in die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln (Technik und Räumlichkeiten)
- Umbau Hofladen oder Gestaltung einer bioregionalen Ecke im Dorfladen
- Schaffung der Möglichkeit von Weidehaltung
- Anlage eines Permakulturgartens zur Gemüseproduktion/ SoLaWi (Solidarische Landwirtschaft)
- Erstellung von Lehrmaterial zum Ökolandbau für eine Schule/Kindergarten
Und Vieles Weiteres.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, natürliche und juristische Personen mit Kleinprojekten, die in der Öko-Modellregion Fichtelgebirge liegen.
Wie hoch ist die Förderung?
- max. 50 % der Nettoausgaben werden bezuschusst (max. 10.000 €)
Neben Sachkosten sind auch Mittel für Dienstleistungen, die z.B. zur Erstellung von Werbemitteln benötigt werden, förderfähig.
Wie bewerbe ich mich?
Wer eine Förderung erhalten möchte muss bis zum 15.02.2025 eine Förderanfrage bei der Öko-Modellregion Fichtelgebirge – Verein Fichtelgebirge Innovativ stellen.
Wichtig: Die Umsetzung des Projekts muss bis spätestens 20.09.2025 erfolgt sein.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zur Bewerbung sowie zum Förderprogramm „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ sind unter Downloads im offiziellen „Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte“ zu finden.
Antragsunterlagen und Merkblätter finden Sie außerdem im Förderwegweiser des StMELF
(II: Verfügungsrahmen Ökoprojekte; Antragstellung Kleinprojektträger)
Wie geht es weiter?
Die eingegangenen Projekte werden von einem Entscheidergremium Ende Februar bewertet und ausgewählt. Dann kann mit der Ausführung begonnen werden.
Bei Fragen, Unsicherheiten bei der Antragsstellung und der Förderwürdigkeit eines Projekts stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eure Ideen!
Kontakt:
Laura Stecher
Tel.: 09232/80-667
Mail: oekomodellregion@landkreis-wunsiedel.de