Gefördert werden Kleinprojekte, die den den Zielen von BioRegio 2030 dienen, also den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel stärken.
Gefördert werden beispielsweise Kleinprojekte zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln, zur Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und zur Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.). Beispiele dafür wären die Gestaltung von Websiten und Flyern zur Förderung des Absatzes, Direktvermarktung durch Selbstbedienungshofläden oder Automaten oder auch die Anschaffung von Maschinen für die Herstellung neuer Produkte.
Welche Projekte können gefördert werden?
- Ein Projekt darf nicht mehr als 20.000 EUR netto kosten
- Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderfähigen Nettokosten.
- Es darf bis zur Ernennung noch nicht begonnen haben.
- Es muss bis 20. September des aktuellen Kalenderjahres nachweislich abgeschlossen sein.