Verfügungsrahmen Ökoprojekte – was ist das?
Die Höhe des Verfügungsrahmens beträgt je Öko-Modellregion jährlich maximal 50.000 € Zuschuss. 90% dieser Förderung kommen vom Freistaat, 10% werden vom Naturpark Oberer Bayerischer Wald e.V. eingebracht. Als Kleinprojekte gelten Vorhaben, deren förderfähige Gesamtausgaben mind. 1.000 € und max. 20.000 € (netto) nicht übersteigen. Diese werden mit bis zu 50 % bezuschusst. Projekte dürfen erst nach der Bewilligung begonnen werden und müssen bis zum 20. September des Förderjahres umgesetzt und abgerechnet sein.
Welche Projekte können gefördert werden?
So vielfältig Bayern ist, so vielfältig ist auch die Bandbreite an Projekten.
Die vorgeschlagenen Projekte dienen der:
- Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
- Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
- Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten oder
- der Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.)
Beispiele für bisher umgesetzte Projekte, sind:
- Ausstattung für einen Hofladen
- Marketingmaßnahme (Flyer, Website)
- Abpackmaschine (z.B. Mehl)
- Mobiler Schlachtanhänger
- Bäckerei- und Konditoreibackofen uvm.
Wer kann einen Antrag stellen?
Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen. Der Betrieb muss in der Öko-Modellregion Naturpark Oberer Bayerischer Wald liegen. Diese umfasst den gesamten Landkreis Cham und die Gemeinden Bruck, Bodenwöhr und Nittenau. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Antragsteller über eine Bio-Zertifizierung verfügen muss. Und es muss sich um ein Kleinstunternehmen handeln (weniger als 10 Vollzeit Mitarbeiter, weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz).
Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteursgruppen zusammensetzt. Anhand definierter Kriterien erfolgt die Projektauswahl.
Unten angehängt im Download finden Sie die relevanten Dokumente:
- Merkblatt Öko-Kleinprojekte für Antragsteller
- Auszufüllendes Formular Förderanfrage für ein Öko-Kleinprojekt
- Merkblatt De-Minimis-Beihilfen (nur heranzuziehen, falls Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten)
Bei Kleinprojekten, die die Erzeugung betreffen, gilt die De-Minimis-Regelung für den Agrarsektor
Bei Kleinprojekten, die z.B. die eher Weiterverarbeitung/Gewerbe/Vermarktung betreffen, gilt die De-Minimis-Regelung Gewerbe
- Ggf. auszufüllende Erklärung zu De-Minimis-Beihilfen (Agrar/Gewerbe)
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF finden Sie hier.
Bei Fragen können Sie sich außerdem jederzeit bei Carolin Babl melden, der Projektmanagerin der Öko-Modellregion Naturpark Oberer Bayerischer Wald, melden.
Wir freuen uns auf Ihre Projekte!