Auslobung des Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie
Die neuen Regelungen auf einen Blick
Neue Kennzeichnung von Bio-Produkten in der Gastronomie
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Im Oktober 2023 ist die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) in Kraft getreten. Sie ist die Voraussetzung für die Bio-Zertifizierung und Kennzeichnung von Bio-Produkten in der Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung.
Was hat sich im Wesentlichen durch die neue Verordnung geändert?
- Realitätsnahe Vorgaben: Vorschriften, die noch
zielgenauer der Realität in der Gastronomie
entsprechen, und Wegfall verschiedener Dokumentationsanforderungen.
- Reduzierter Aufwand für zertifizierte Küchen:
in den Bereichen Wareneingangsprüfung,
Lager-/Prozesstrennung, Aufzeichnungen/
Buchführung.
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- Kennzeichnung: Listung ausgelobter Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse; eine parallele
Verwendung der gleichen Zutat von biologisch
und nicht-biologisch ist nicht möglich.
- Auszeichnung: Auszeichnung des (geldwerten)
Bio-Anteils in Gold, Silber, Bronze.
Die wichtigsten Infos zur Bio-Zertifizierung und eine Übersicht über verschiedene Beratungsangebote sind im neuen Flyer des BMEL zusammen gefasst (siehe Download-Bereich).
Die Öko-Modellregion unterstützt und berät Sie gerne bei allen Fragen dazu!