Zum Inhalt springen

Förderung der Bio-Zertifizierung

von Verarbeitung, Gastronomie, Betriebsgastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Handel in der Öko-Modellregion Ostallgäu

Projekt: Regionale Bio-Lebensmittel in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung
Knödel
Gericht mit Bio-Zutaten
© Daniel Delang
Wichtig zu wissen:

Bio und Öko sind gesetzlich geschütze Begriffe. Wer mit Bio oder Öko wirbt, muss sich zertifizieren lassen.
Dies dient dem Verbraucherschutz, denn wo Bio drauf steht muss auch Bio drin sein.

Um lebensmittelverarbeitenden Betrieben und Gastronomiebetrieben den Einstieg in die Bio-Zertifizierung zu erleichtern, fördert der Landkreis Ostallgäu mit 75% die Kosten (netto) der Bio-Zertifizierung in den ersten zwei Jahren.

Förderberechtige
  • Gastronomie
  • Betriebsgastronomie
  • Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
  • Cateringunternehmen
  • Lebensmittelverarbeitende Betriebe (z.B.: Metzger, Bäcker, Brauereien etc.)
Voraussetzung für die Förderung
  • Lebensmittelverarbeitender Betriebe oder Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung sowie Gastronomie und Betriebsgastronomie mit Sitz in der Öko-Modellregion Ostallgäu oder der kreisfreien Stadt Kaufbeuren
  • Bezug von Bio-Lebensmittel aus der Öko-Modellregion Ostallgäu (oder erweitert aus dem Allgäu)

Verschiedene Möglichkeiten der Bio-Zertifizierung


Eine Bio-Zertifizierung bedeutet nicht, dass alle Zutaten auf Bio umgestellt werden müssen.
Es ist möglich nur bestimmte Zutaten in Bio-Qualität einzusetzen z.B.: Bio-Rindfleisch, Bio-Eier, Bio-Milch etc. und dies entsprechend zu bewerben.
Es kann auch nur eine Zutat in Bio-Qualität eingesetzt werden, dies erleichtert den Einstieg.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Bio-Zertifizierung habe oder noch passende Lieferanten suchen, helfe ich Ihnen gerne weiter.


Kontakt:
Lisa Mader
Tel: 08342 / 911 -453
E-Mail: lisa.mader@lra-oal.bayern.de
Vorherige Nachricht Nächste Nachricht