Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen.
Der Betrieb liegt in der Öko-Modellregion (Landkreis Ostallgäu ohne die Gemeinden Markt Obergünzburg, Untrasried, Günzach und Markt Ronsberg).
Voraussetzung: Bio-Zertifizierung oder ein unterschriebener Kontrollvertrag.
Was ist ein Kleinprojekt?
Ein Kleinprojekt darf ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen.
Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein und muss bis zum 20. September 2024 umgesetzt und abgerechnet sein.
Der maximale Fördersatz beträgt 50% (max. 10.000€)
Was kann gefördert werden?
Im Prinzip alles, was dazu beiträgt, dass Bio-Lebensmittel in der Region besser verfügbar sind.
Beispielsweise Maschinen oder Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen oder Ausstattungen für die Direktvermarktung von regionalen Bio-Produkten. Neben Sachkosten werden beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung gefördert.
Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die eingereichten Projektanträge werden durch ein Entscheidungsgremium anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:
Kriterien mit doppelter Gewichtung
1. Regionale Bio-Wertschöpfungskette
2. Regionale Versorgungsstrukturen
Kriterien mit einfacher Gewichtung
3. Bewusstseinsbildung mit Öffentlichkeitsarbeit
4. Langfristige Wirkung in der Region
5. Kooperationsgrad
6. Nachhaltigkeitswirkung und/oder Beitrag zum Tierwohl
7. Innovativer oder sozialer/pädagogischer/integrativer Ansatz des Projekts
Die Auswahl der Projekte erfolgt Anfang Februar.
Wie läuft der Antrag ab?
Ihre Projektidee erfüllt die Förderkriterien und Sie wollen einen Antrag stellen? Dann nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Öko-Modellregion auf.
Folgende Unterlagen müssen bis spätestens 18. Januar 2024 bei der Öko-Modellregion eingegangen sein.
- Förderanfrage für ein Kleiprojekt
- mit den Anlagen (Nachweis der Bio-Zertifizierung, Kostenschätzung des Projekts, Angebote der geplanten Maßnahmen)
- Projektbeschreibung für ein Kleinprojekt
- De-Minimis-Erklärung (Agrar oder Gewerbe), falls erforderlich
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Antragssteller sowie die Merkblätter zu den De-minimis Beihilfen.
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie hier.