Die zehn Kommunen der IKom Stiftland hatten am 27.11.2023 die neue Förderperiode der Öko-Modellregionen „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ einstimmig beschlossen! Der erste Förderaufruf endete am 25.03.2024, wobei der Fördertopf nicht ausgeschöpft wurde.
Hiermit startet der offizielle 2. Förderaufruf 2024, welcher unten als Datei abrufbar ist.
Ab sofort können Sie erneut Förderanfragen an uns schicken und mit uns in Kontakt treten.
Wichtig:
Sie können spätestens zum 17.06 die Förderanfragen bei uns einreichen und die Projekte müssen bis 20.09.2024 abgewickelt werden.
Folgende Schwerpunkte können gefördert werden:
- Stärkung der regionalen Bio-Landwirtschaft, Bio-Ernährungswirtschaft, Bio-Wertschöpfungsketten
- Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
- Absatzstärkung von regionalen Bio-Produkten
- Bewusstseinsbildung für Akteur*innen regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeugung, Verarbeitung, Handel, Verbraucher*innen)
Ob eine Möglichkeit auf eine Förderung besteht kann bei uns angefragt werden. Wenn die Grundbedingungen erfüllt sind,
wird ein Entscheidungsgremium über die eingegangenen Förderanfragen kurz nach dem 17.06.24 entscheiden.
Das Gremium besteht aus einer kommunalen Vertretung, einer Person aus der Öko-Produktion und aus Öko-Handel, bzw. - Verarbeitung.
Wir informieren Sie im Anschluss an das Auswahlverfahren über das Ergebnis. Danach wird ein Vertrag
zwischen der Öko-Modellregion/uns und Ihnen unterzeichnet.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie loslegen!
Dann muss die Durchführung des Projektes bis zum 20. September 2024 erfolgen.
Anschließend senden Sie den Durchführungsnachweis mit Zahlungsbelegen sowie Rechnungen bis spätestens 1.Oktober 2023 ein.
Welche Beispiele an Fördergegenständen sind denkbar?
Verkaufsautomaten, Verkaufshütte, Hofladen (bzw. Einrichtungsgegenstände)
Milchtankstelle, Käsekessel
Waagen, Vakuumiergeräte, Etikettiergeräte,
Gewächshäuser
Hoffest/Veranstaltungen
Reinigungen für Getreide & Sonderfrüchten
Filetiermaschinen, Gerätschaften zur Pflege des Ufersaumbereiches einer Bio-Teichwirtschaft
Kühlanhänger
u.v.m.
Vieles ist hier denkbar, wichtig ist nur, dass sie zu den Kriterien der Förderung passen, welche im Förderaufruf nachzulesen sind.
Wie viel wird höchstens gefördert?
Bis zu 50% der Nettokosten werden bezuschusst
Projektkosten dürfen 20.000€ (netto) nicht überschreiten
Wann können Sie sich offiziell bewerben?
ab sofort bis spätestens 17.06.2024
Feststehende Termine:
spätestens 17.06.2024: Fristende für Förderanfragen
spätestens 20.09.2024: Fertigstellung des Projektes und alle geförderten Posten bereits bezahlt
spätestens 01.10.2024: Einreichung des Durchführungsnachweises mit Zahlungsbelege bei der Öko-Modellregion Stiftland
Wo finde ich nähere Informationen?
Hier gehts zum offiziellen Förderaufruf 2024 und hier befinden sich unter II) "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" die genauen Informationen
auf der Seite des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ob Sie und ihr Projekt förderfähig sind, können Sie bei uns jederzeit in Erfahrung bringen.
Es ist vorteilhaft Ideen und mögliche Förderanfragen im Vorfeld gemeinsam zu besprechen.
Ansprechperson
Jonas Bierlein
Jonas.Bierlein@ikomstiftland.de
09635 924-2378
Bürozeiten:
Mo-Do: 8-13 Uhr und nach Vereinbarung
Wir freuen uns auf Ihre Ideen, die Sie und die Öko-Modellregion Stiftland nach vorne bringen!