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Förderung für Ökoprojekte in der Fränkischen Schweiz 2023

Aufruf zur Antragstellung für 2023 bis 7. November 2022

Projekt: Förderung Verfügungsrahmen Ökoprojekte
Öko-Modellregionen
Öko-Modellregionen
© Lisa Distler
Was kann gefördert werden?
Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Konzepts der Öko-Modellregionen dienen und im Gebiet der Öko-Modellregion liegen.
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
  • Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
  • Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
  • Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
  • Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).
Art und Umfang der Förderung
Für das Jahr 2023 stehen 50.000 EUR für die Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 50 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Voraussetzungen für die Antragsstellung
  • Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften
  • Der Antragssteller muss seinen Sitz in der Öko-Modellregion haben.
  • Wenn das Projekt einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, muss der Antragssteller ein Kleinstunternehmen der Grundversorgung sein.
  • Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten. Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird. Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z. B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.
  • Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B. Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Verordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.
  • Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2023 vorgelegt werden kann:
Bitte beachten Sie die Informationen im Merkblatt!

Antragsverfahren
Abgabe der Förderanfragen spätestens am 07.11.2022
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) (Öko-Modellregion | II: Verfügungsrahmen Ökoprojekte | Reiter: Antragstellung Kleinprojekte) zur Verfügung.
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz
Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V.
Hauptstraße 37
91257 Pegnitz

Auswahlverfahren
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteursgruppen zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl
  • Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln; 0-3 Punkte
  • Beitrag zur Stärkung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten; 0-3 Punkte
  • Langfristige Wirkung innerhalb der Ökomodellregion; 0-3 Punkte
  • Beitrag zur Bewusstseinsbildung in der Öko-Modellregion; 0-3 Punkte
  • Ausgewogene Regionale Verteilung innerhalb der Öko-Modellregion; 0-3 Punkte
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2023

Fragen zu Antragsstellung
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie an die Projektmanager:
Lisa Distler | 0160 93282113 | lisa.distler@oeko-fraenkische.de
Julius Stintzing | 0171 49 86 182 | julius.stintzing@oeko-fraenkische.de

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
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