Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen.
Der Betrieb liegt in der Öko-Modellregion Landkreis Aschaffenburg.
Voraussetzung:
Antragsteller, die laut EU-Öko-Verordnung 2018/848 zertifizierungspflichtig sind, müssen eine Biozertifizierung oder, im Falle der Umstellung, einen unterschriebenen Kontrollvertrag vorweisen.
Was ist ein Kleinprojekt?
Ein Kleinprojekt darf ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen.
Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein und muss bis zum 20. September 2024 umgesetzt und abgerechnet sein.
Der maximale Fördersatz beträgt 50% (max. 10.000€)
Was kann gefördert werden?
Im Prinzip alles, was dazu beiträgt, dass Bio-Lebensmittel in der Region besser verfügbar sind.
Beispielsweise Maschinen oder Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen oder Ausstattungen für die Direktvermarktung von regionalen Bio-Produkten. Neben Sachkosten werden beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung gefördert.
Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die eingereichten Projektanträge werden durch ein Entscheidungsgremium anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:
1. Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
2. Beitrag zum Aus- und Aufbau der regionalen Bio-Wertschöpfungsketten
3. Stärkung von Bezugsquellen von Bio in der Region
4. Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer Akteure
5. Innovativer Ansatz
6. Steigerung Bekanntheitsgrad von Ökolandbau und/oder Bio-Lebensmittel
Die Auswahl der Projekte erfolgt Mitte/Ende Februar.
Wie läuft der Antrag ab?
Ihre Projektidee erfüllt die Förderkriterien und Sie wollen einen Antrag stellen? Dann nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Öko-Modellregion auf.
Folgende Unterlagen müssen bis spätestens 01.Februar 2024 bei der Öko-Modellregion eingegangen sein.
- Förderanfrage für ein Kleiprojekt
- mit den Anlagen (Nachweis der Bio-Zertifizierung, Kostenschätzung des Projekts, Angebote der geplanten Maßnahmen)
- Projektbeschreibung für ein Kleinprojekt
- De-Minimis-Erklärung (Agrar oder Gewerbe), falls erforderlich
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Antragssteller sowie die Merkblätter zu den De-minimis Beihilfen.
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie hier.