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Förderung von Kleinprojekten 2024

Bis zum 01.02.2024 Förderanfragen einreichen!

Projekt: Förderung von Öko-Kleinprojekten
Bild mit Infos zum Antrag für den Verfügungsrahmen
Aufruf Verfügungsrahmen Öko-Modellregion Landkreis Aschaffenburg
© Landratsamt Aschaffenburg
Wer kann eine Förderanfrage stellen?

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen.

Der Betrieb liegt in der Öko-Modellregion Landkreis Aschaffenburg.

Voraussetzung: 

Antragsteller, die laut EU-Öko-Verordnung 2018/848 zertifizierungspflichtig sind, müssen eine Biozertifizierung oder, im Falle der Umstellung, einen unterschriebenen Kontrollvertrag vorweisen.


Was ist ein Kleinprojekt?

Ein Kleinprojekt darf ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen.
Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein und muss bis zum 20. September 2024 umgesetzt und abgerechnet sein.
Der maximale Fördersatz beträgt 50% (max. 10.000€)

Was kann gefördert werden?

Im Prinzip alles, was dazu beiträgt, dass Bio-Lebensmittel in der Region besser verfügbar sind. 

Beispielsweise Maschinen oder Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen oder Ausstattungen für die Direktvermarktung von regionalen Bio-Produkten. Neben Sachkosten werden beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung gefördert.

Wie werden die Projekte ausgewählt?

Die eingereichten Projektanträge werden durch ein Entscheidungsgremium anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:
1. Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
2. Beitrag zum Aus- und Aufbau der regionalen Bio-Wertschöpfungsketten
3. Stärkung von Bezugsquellen von Bio in der Region
4. Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer Akteure
5. Innovativer Ansatz
6. Steigerung Bekanntheitsgrad von Ökolandbau und/oder Bio-Lebensmittel


Die Auswahl der Projekte erfolgt Mitte/Ende Februar.

Wie läuft der Antrag ab?

Ihre Projektidee erfüllt die Förderkriterien und Sie wollen einen Antrag stellen? Dann nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Öko-Modellregion auf.

Folgende Unterlagen müssen bis spätestens 01.Februar 2024 bei der Öko-Modellregion eingegangen sein.

  • Förderanfrage für ein Kleiprojekt
    • mit den Anlagen (Nachweis der Bio-Zertifizierung, Kostenschätzung des Projekts, Angebote der geplanten Maßnahmen)
  • Projektbeschreibung für ein Kleinprojekt
  • De-Minimis-Erklärung (Agrar oder Gewerbe), falls erforderlich
Die Dokumente finden Sie im Download Bereich.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Antragssteller sowie die Merkblätter zu den De-minimis Beihilfen.
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie hier.
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