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Antragstellung Streuobstpflege ab 1. September möglich

AELF informiert zur KULAP Maßnahme I 82

Äste mit vielen roten Äpfeln
Eine reiche Streuobsternte setzt die fachkundige Pflege der alten und jungen Bäume voraus.
© Elisabeth Remlein

Mit der Pflanzung von Streuobstbäumen allein ist es nicht getan. Ob es sich um junge oder alte Exemplare handelt: Damit sie ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können und eine lange Lebensdauer haben, müssen Sie regelmäßig und fachgerecht gepflegt werden. Hierfür stellt das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm Geld zur Verfügung.

Die Streuobstbäume, deren Pflege gefördert werden soll, müssen im Jahr der Antragstellung in die KULAP-Maßnahme B57 bzw. K78 (Streuobst – erschwerte Bewirtschaftung) einbezogen sein. Ihr Standort muss eindeutig bestimmbar sein und als digitalisierter Stützpunkt in der Feldstückskarte vorliegen. Wichtig: Der Pflegeschnitt muss durch eine sachkundige dritte Person gegen Entgelt durchgeführt werden.

Die Antragsunterlagen bestehen aus dem eigentlichen Antrag sowie dem Formblatt „Übersicht der in die Maßnahme I 82 einbezogenen Streuobstbäume“ und der Erklärung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Erklärung). Sie sind im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderung und dann „Aktuelles“ abrufbar. Hier ist auch das Merkblatt mit weiteren Informationen zu finden.

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare können in schriftlicher Form oder über die iBalis-Mitteilungsfunktion eingereicht werden. Die Einreichung per Email ist nicht möglich.

Der Baumschnitt beginn normalerweise erst im Spätwinter, doch bereits ab dem 01.10.2024 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn unter Vorbehalt als erteilt. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt zwar förderunschädlich begonnen werden darf, aber ohne Rechtsanspruch auf Förderung. Ein Start vor der eigentlichen Bewilligung, geht also auf eigenes finanzielles Risiko.

Wer in den Landkreisen Roth und Nürnberger Land wohnt und allgemein Fragen zum Thema Streuobst hat, kann sich an Streuobstkoordinator Matthias Busch an der Regierung von Mittelfranken wenden, Tel. 0981/531481, Email matthias.busch@reg-mfr.bayern.de

Für Landwirt*innen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist Streuobstberater Andreas Hofmann, Tel. 09141/902-299, Email andreas.hofmann@landkreis-wug.de der Ansprechpartner vor Ort.

Dies ist ein Pressebericht von Elisabeth Remlein, Öko- und Wildlebensraumberatung am AELF Roth-Weißenburg i. Bay. 

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