Hülsenfrüchte erfüllen wichtige Funktion im Ackerbau
Was viele nicht wissen: Hülsenfrüchte wachsen auch bio-regional auf den Äckern in unserer Region und müssen nicht aus Übersee importiert werden. Mit der zunehmenden Trockenheit und Hitze im Landkreis Würzburg kommen diese sogar besser zurecht als manche anderen Ackerkulturen. Vor allem im Öko-Landbau wird Hülsenfrüchten ein fester Platz in der Fruchtfolge zugesprochen, denn diese erfüllen eine wichtige Funktion in der Nährstoffversorgung. Über die Knöllchenbakterien an ihren Wurzeln können sie zum einen sich selbst und zum anderen durch Ernterückstände auch nachfolgende Kulturen mit Stickstoff versorgen. „Mich als Erzeuger macht es wahnsinnig stolz und es gibt mir ein gutes Gefühl, zu wissen, wo meine Bio-Kichererbsen landen. Ich würde mir wünschen, dass mehr Wertschöpfungsketten dieser Art entstehen, denn gute Produkte kann auch unser Landkreis!“, so Benedikt Endres.
Bio-Zertifizierung für die Gastronomie und verarbeitende Betriebe
Wieso werden also auf dem Würzburger Weindorf Falafel, nicht aber Bio-Falafel verkauft? Bio und Öko sind gesetzlich geschützte Begriffe. Wer mit Bio oder Öko wirbt, muss sich zertifizieren lassen. Dies dient dem Verbraucherschutz, denn wo Bio draufsteht, muss auch Bio drin sein. So ist die Rohware vom Biolandhof Endres nach Biolandrichtlinien zertifiziert, nicht jedoch der Schützenhof als Verarbeitungsbetrieb. Um lebensmittelverarbeitenden Betrieben und Gastronomiebetrieben den Einstieg in die Bio-Zertifizierung zu erleichtern, wurden jüngst die Bio Außer-Haus-Verpflegung Verordnung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aktualisiert und vereinfacht.
So gibt es verschiedene
Möglichkeiten der Bio-Zertifizierung. Neben der Möglichkeit einer ganzheitlichen
Bio-Zertifizierung, können auch nur ausgewählte Produkte auf Bio umgestellt
werden. Wenn erstmal nur vereinzelt Zutaten in Bio-Qualität eingesetzt werden,
erleichtert das den Einstieg, beispielsweise Bio-Rindfleisch, Bio-Eier,
Bio-Milch oder eben Bio-Kichererbsen. Anschließend dürfen diese Produkte
entsprechend beworben werden.
Im Oktober 2023 ist die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) in Kraft getreten.
Sie ist die Voraussetzung für die Bio-Zertifizierung und Kennzeichnung von Bio-Produkten in der Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung. Mit der neuen Bio-AHV-Verordnung werden speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Auslobung geschaffen. Das betrifft alle, die Bio-Lebensmitteln bei Mahlzeiten außer Haus einsetzen und damit werben möchten: Restaurants, Kantinen und Mensen genauso wie Imbiss-Buden. Die neue Verordnung verlangt, dass in einer Zutatenliste angegeben werden muss, was die Küchen in Bio-Qualität einsetzen. Das heißt für die Praxis: Wenn Küchen anfangen, bestimmte Lebensmittel in Bio-Qualität zu verwenden, dann müssen sie dies konsequent im ganzen Speiseplan umsetzen. Das soll den Einkauf, die Lagerhaltung und die Kontrolle vereinfachen. Mit den neuen Regelungen können die AHV-Küchen darüber hinaus die eingesetzten Bio-Anteile auszeichnen.
Was hat sich im Wesentlichen durch die neue Verordnung geändert?
- Realitätsnahe Vorgaben: Vorschriften, die noch zielgenauer der Realität in der Gastronomie entsprechen und Wegfall verschiedener Dokumentationsanforderungen.
- Reduzierter Aufwand für zertifizierte Küchen: In den Bereichen Wareneingangsprüfung, Lager-/ Prozesstrennung, Aufzeichnungen/ Buchführung.
- Kennzeichnung: Listung ausgelobter Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse; eine parallele Verwendung der gleichen Zutat von biologisch und nicht-biologisch ist nicht möglich.
- Auszeichnung: Auszeichnung des (geldwerten) Bio-Anteils in Gold, Silber, Bronze.
Für häufig gestellte Fragen zur neuen Bio-AHV-Verordnung hat auch schon Ökolandbau - das Informationsportal Antworten zusammengestellt.
Bei Fragen rund um das Thema Bio-Zertifizierung oder auf der Suche nach passenden bio-regionalen Lieferanten, unterstützt das Projektmanagement der Öko-Modellregion stadt.land.wü. gerne.