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Teilmobile Rinderschlachtung am Herkunftsbetrieb

Ein ganz wesentliches Tierwohl-Kriterium

Verantwortung für das Tierwohl - bis zum Schluss
Josef Hagenrainer auf der Weide
© Daniel Delang

Wir wollen mithelfen die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass möglichst viele Rinder in unserer Öko-Modellregion so achtsam wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung geschlachtet werden können. Dafür müssen die Betriebe, die die teilmobile Rinderschlachtung praktizieren wollen, vom zuständigen Veterinäramt dafür zugelassen werden. Es bedarf geeigneter Fangvorrichtungen (Fressgitter, Betäubungsfallen), geübter Metzger, speziell ausgestatteter Transportanhänger und Verträgen mit biozertifizierten Metzgereien im Umkreis, die bereit sind, auf den Herkunftsbetrieben geschlachtete Tiere weiter zu verarbeiten. 


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