Damit stehen den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinden Glonn, Baiern, Egmating, Oberpframmern, Moosach und Bruck auch im Jahr 2025 insgesamt bis zu 50.000 € Fördermittel für die Umsetzung von Projekten im Sinne der Ökomodellregion zur Verfügung. Die Förderung wird zu 90% aus Mitteln des Freistaats Bayern und zu 10 % von den Gemeinden der Ökomodellregion VG Glonn finanziert.
Kriterien für förderfähige Kleinprojekte
- Förderfähige Gesamtausgaben zwischen 1.000 EUR und 20.000 EUR (netto)
- Pro Projekt nur ein Antrag pro Jahr
- Ziel des Projekts muss sein "Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten" bzw. "Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel stärken"
- Das Projekt muss in den Gemeindegebieten der Ökomodellregion VG Glonn umgesetzt werden
Voraussetzungen
- Zuwendungs- und antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
- Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
- Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B. Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Verordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.
- Bei Antragstellern, die laut EU-Öko-Verordnung 2018/848 zertifizierungspflichtig sind, muss bei Antragstellung die Biozertifizierung oder, im Falle der Umstellung, ein unterschriebener Kontrollvertrag vorgewiesen werden.
- Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden können, dass das Projekt bis zum 20.09.2025 vollständig umgesetzt und der Durchführungsnachweis (i.d.R. die Rechnungen) bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann.
Auswahlverfahren
- Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Beschlussgremium, welches sich paritätisch aus Vertretern der Kommunen, der Erzeugung und der Verarbeitung/Vermarktung von Bioprodukten zusammensetzt.
- Die Projekte werden anhand eines Kriterienkatalogs beurteilt (siehe unten).
- Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
- Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Kriterien zur Projektauswahl
- Beitrag zum Auf- und Ausbau einer regionalen Bio-Wertschöpfungskette
- Beitrag zur Bewusstseinsbildung für Mehrwert regional erzeugter Bioprodukte und zur Außenwirkung der Öko-Modellregion
- Beitrag zu den formulierten Entwicklungszielen der Öko-Modellregion
- Beitrag zur Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten
- Innovativer und nachhaltiger Ansatz des Projektes
- Vernetzung und Zusammenarbeit in der Öko-Modellregion
Bewertung: Kriterium 1. - 3. 0 - 5 Punkte; Kriterium 4. - 6. 0 - 3 Punkte. Maximalpunktzahl: 24; Mindestpunktzahl: 10
So funktioniert es
1) Kleinprojekt-Idee zur Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft
Haben Sie eine Idee für ein Kleinprojekt, mit dem die regionale Bio-Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt werden kann? Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
- Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Lebensmitteln und
- Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten
Gefördert werden neben Sachkosten auch Mittel für Dienstleistungen, die z.B. zur Erstellung von Werbemitteln wie Flyern benötigt werden.
2) Prüfen, ob das Kleinprojekt förderfähig ist
Prüfen Sie, ob Ihr Kleinprojekt die Kriterien grundsätzlich erfüllt. Die Kleinprojekte müssen zum Beispiel den Zielen der ÖMR entsprechen und sich zwischen min. 1.000 € und max. 20.000 € netto bewegen. Bitte vor Antragsstellung unbedingt das Dokument "Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten" (siehe unten) durchlesen.
3) ÖMR-Management kontaktieren und Förderanfrage bis zum 12. Januar 2025 einreichen
Passt Ihr Kleinprojekt zu den Kriterien des Förderaufrufes und können Sie das Projekt bis spätestens 20. September 2025 umsetzen und abschließen, dann melden Sie sich bei uns. Sie erhalten nach Rücksprache die notwendigen Dokumente, welche bis spätestens 12.01.2025 an oekomodellregion@glonn.de eingesendet werden müssen.
4) Entscheidung durch Beschlussgremium
Erfüllt das Kleinprojekt alle Fördervoraussetzungen, entscheidet nach Eingang aller Förderanfragen ein Gremium anhand der festgelegten Kriterien (siehe oben), welche Projekte tatsächlich gefördert werden können. Der Verfügungsrahmen Öko-Projekte umfasst insgesamt maximal 50.000 € für 2025.
5) Bis zu 50% Förderung für das Kleinprojekt erhalten
Im Anschluss daran bekommen Sie Bescheid, ob Ihr Projekt gefördert wird. Der maximale Fördersatz je Kleinprojekt liegt bei 50 %
Wir wünschen viel Erfolg bei der Bewerbung für den Verfügungsrahmen Ökoprojekte und stehen bei Fragen zur Antragsstellung sehr gerne zur Verfügung!
Kontaktdaten ÖMR - Management
Franz Hobmeier, franz.hobmeier@glonn.de , Tel: 08093 / 909759
Angelika Gsellmann, angelika.gsellmann@glonn.de , Tel: 08093 / 909758
Antragsformular, Merkblatt, ergänzende Hinweise
Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie im Anhang. Weitere Informationen wie das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Öko-Modellregion – Planung und Management (bayern.de) zur Verfügung.