Kleinprojekte im Sinne der Förderrichtlinie sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € netto nicht übersteigen und die den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen, regionale Versorgungsstrukturen verbessern oder das Bewusstsein für Bio-Lebensmittel aus der Region stärken. Die Projekte werden mit bis zu 50 % gefördert (maximal 10.000 €) und müssen im Projektgebiet der Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald liegen. Sie dürfen noch nicht begonnen haben und müssen bis 20. September 2024 umgesetzt worden sein. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz.
Gefördert werden neben Sachkosten beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung. Projekte die im Jahr 2022 gefördert wurden, finden Sie hier.
Die eingegangenen Projekte werden anhand von Auswahlkritierien durch ein Entscheidungsgremium ausgewählt.
Trägt ihr Projekt zu den Auswahlkriterien bei? Diese sind:
- Beitrag zum Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten
- Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
- Beitrag zu den Entwicklungszielen der Öko-Modellregion
- Beitrag zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
- Fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit
- Beitrag zur Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und zeigt die Vorteile des Ökolandbaus auf
- Weist einen innovativen Charakter für die Region auf
2. Wie und wo stelle ich den Antrag?
Wenn Sie ihre Projektidee als förderfähig eingestuft haben, dann nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Öko-Modellregionsmanagement auf. Wir besprechen dann Ihre Projektidee und bereiten mit Ihnen die Antragstellung vor.
Anschließend müssen folgende Unterlagen bis spätestens 29. Februar 2024 bei der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion eingereicht werden:
- Förderanfrage Ökoprojekt
- ggf. De-minimis-Erklärung Agrar
- ggf. De-minimis-Erklärung Gewerbe
- Projektbeschreibung Ökoprojekte (siehe Downloads)
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie hier.
3) Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?
Die Entscheidung für die Auswahl der geförderten Projekte trifft das Entscheidungsgremium anhand der Auswahlkriterien zeitnah nach Antragsschluss.
Wir informieren Sie im Anschluss an das Auswahlverfahren über das Ergebnis. Danach können Sie im Falle einer positiven Entscheidung für Ihr Projekt nach Vertragsabschluss loslegen!
Die Durchführung des Projektes muss bis zum 20. September 2024 erfolgen. Anschließend senden Sie den Durchführungsnachweis mit Zahlungsbelegen sowie Rechnungen bis zum 1.Oktober 2024 ein.
Termine:
- Einreichung der Förderanfrage bis zum 29. Februar 2024
- Fertigstellung des Projektes bis zum 20. September 2024
- Einreichung des Durchführungsnachweises mit Zahlungsbelege bis zum 1. Oktober 2024