Anträge können ab Montag, den 15. April bis zum 22. Mai 2024 eingereicht werden.
Was kann gefördert werden?
Mit dem „Verfügungsrahmen
Ökoprojekte“ können Kleinprojekte mit bis zu 50% bezuschusst werden (max. 10.000 Euro),
deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (netto) nicht übersteigen
und den Zielen der Öko-Modellregionen entsprechen. Beispiele von bisher geförderten Projekten: Eierautomat, Getreidequetsche,
Bäckerei-Ofen, Saftpresse, Entspelzer, Marketing (Flyer, Website), Saatgutmischer,
Hofladen, Lehrpfad, u.v.m.
Fördervoraussetzungen sind:
- Kleinprojekte bis max. 20.000 Euro (netto) förderfähiger Gesamtausgaben (mind. 1.000 Euro förderfähiger Gesamtausgaben)
- Beginn der Umsetzung erst nach Vertragsabschluss (Angebote dürfen vorher eingeholt werden)
- Landwirtschaftliche Betriebe können nur mit einer aktuellen Bio-Zertifizierung bzw. mit Unterlagen zur Umstellung gefördert werden
- Förderträger muss in der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz liegen
- dient dem Aufbau von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten und/oder der Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
- Umsetzung muss bis spätestens zum 20.09.2024 erfolgen (bezahlt)
- Durchführungsnachweis muss bis spätestens 1.10.2024 dem Management vorliegen
Bitte beachten Sie weitere Fördervoraussetzungen im Dokument
anbei.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Sie reichen bei uns das ausgefüllte Antragsformular inkl. Kostenschätzungen und eine Deminimis-Erklärung ein.
Das erforderliche Antragsformular
und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen finden Sie entweder ganz unten oder im Internet
unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/oeko-modellregion-planung-und-management/index.html
II: Verfügungsrahmen Ökoprojekte > Antragstellung Kleinprojektträger.
Das ausgefüllte Antragsformular ist an folgende
Adresse einzureichen (Abgabefrist: 22.5.2024):
Öko-Modellregion Fränkische Schweiz
Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V.
Hauptstraße 37
91257 Pegnitz
Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich
aus Vertretern regionaler Akteursgruppen zusammensetzt. Anhand der folgenden
Kriterien erfolgt die Projektauswahl.
- Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln; 0-3 Punkte
- Beitrag zur Stärkung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten; 0-3 Punkte
- Innovationskraft des Projekts; 0-3 Punkte
- Beitrag zur Bewusstseinsbildung in der Öko-Modellregion; 0-3 Punkte
- Ausgewogene regionale Verteilung innerhalb der Öko-Modellregion; 0-3 Punkte
Alle eingereichten
Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und
anhand der genannten Auswahlkriterien von einem unabhängigen Entscheidungsgremium bewertet. Aus der Bewertung aller
Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des
zur Verfügung stehenden „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag
zwischen der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz und dem Träger des
ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten
geregelt werden.
Anschließend kann mit dem Projekt begonnen werden. Der Förderträger hat dann bis zum 20.09.2024 Zeit, das Projekt umzusetzen und einen Durchführungsnachweis bis zum 01.10.2024 beim Management einzureichen (Vorlage des Durchführungsnachweises).
Bitte beachten Sie die Informationen aus der Datei anbei sowie den Hinweisen auf dem Merkblatt.
Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie sich gerne an die Projektmanager
wenden:
Julius Stintzing | 0171 49 86 182 | julius.stintzing@oeko-fraenkische.de
Andrea Maußner | 0160 93282113 | andrea.maussner@oeko-fraenkische.de