Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ steht im kommenden Jahr erstmalig ein Förderinstrument für die 27 bayerischen Öko-Modellregionen bereit. Damit können gezielt Kleinprojekte umgesetzt werden, die die regionale Bio- und Ernährungswirtschaft und bio-regionale Wirtschaftskreisläufe stärken.
Förderwürdig sind Projekte mit der Zielrichtung, regionale Bio-Wertschöpfungsketten auf- und auszubauen oder einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel zu leisten.
Mögliche Empfänger der Förderung sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften.
Rahmenbedingungen zur Förderung sind:
● gefördert werden ‚Kleinprojekte‘ mit einem Umfang von mindestens 500 € bis maximal 20.000 € (Nettoausgaben), der Fördersatz liegt bei maximal 50 %
● die Kleinprojekte müssen den Kriterien zur Förderung entsprechen; im Rahmen eines Entscheidungsgremiums wird die Förderfähigkeit der Projekte beurteilt
● vor der Förderzusage darf mit der Umsetzung der Kleinprojekte nicht begonnen worden sein
● der Antrag kann bis zum 11.03.2022 gestellt werden
● das Kleinprojekt muss bis spätestens September 2022 umgesetzt sein und die Belege für die Förderabwicklung müssen bis zum 01.10.2022 eingereicht werden
Den offiziellen Förderaufruf finden Sie hier.
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/286531/ unter dem Reiter "Antragstellung Kleinprojektträger" zur Verfügung.