Fördergegenstand sind bspw. Kleinprojekte zur
- Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
-
Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.)
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige
Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich
um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung
erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht
überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt
gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht
werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen
Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Beispielhafte Projekte könnten sein: Verkaufsautomat, Bewusstseinsbildung durch Feldschilder, Ölmühle, Hühnermobil, Ausstattung der Direktvermarktung, Eierlikörherstellung, Haferquetsche, Lehrpfad, Saftpresse, Gemüseaufbereitung, Backofen, u.v.m.
Voraussetzungen
- Kleinprojekte bis max. 20.000 Euro (netto) förderfähiger Gesamtausgaben
- Beginn der Umsetzung erst nach Vertragsabschluss (Angebote dürfen vorher eingeholt werden)
- landwirtschaftliche Betriebe können nur mit einer aktuellen Bio-Zertifizierung gefördert werden, wenn eine Zertifizierungspflicht besteht
- Förderträger muss in der Öko-Modellregion Bamberger Land liegen
- dient dem Aufbau von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten und/oder der Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
- Umsetzung muss bis spätestens zum 20.09.2024 erfolgen (bezahlt)
- Durchführungsnachweis muss bis spätestens 1.10.2024 dem Management vorliegen
Beantragt werden kann die Förderung nur von Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen bezeichnet man Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht überschreitet. Auch Landwirte, die diese Kriterien einhalten, können Anträge stellen.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden können, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 20.09.2024 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigta) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften,
jedoch nicht
der Erstempfänger oder die verantwortliche Stelle.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung
gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich
Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 50 % bezuschusst,
maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im
privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung.
Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht
gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über den „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“. Eine zusätzliche Förderung über sonstige Förderprogramme der Ländlichen Entwicklung (FinR-LE und Dorf-R) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Kriterien zur Projektauswahl- Beitrag zum Aus- und Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und/oder Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel (Pflichtkriterium)
- Steigerung des Bekanntheitsgrades von Ökolandbau bzw. ökologisch erzeugten Lebensmitteln
- Stärkung von Bezugsquellen für Bio-Lebensmittel in der Region
- Neuartigkeit in der Region / Innovationskraft
- langfristige Wirkung innerhalb der Öko-Modellregion Bamberger Land
- Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer Akteure und/oder unterschiedlicher Akteure
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Öko-Modellregion Bamberger Land und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
TermineAbgabe der Förderanfragen spätestens am: 07.03.2024 (2. Runde)
Abschluss und Abrechnung des Projektes bis 20.09.2024
Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2024
Auch online können Sie im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/oeko-modellregion-planung-und-management/index.html (Link: Ländliche Entwicklung / Öko-Modellregion / Verfügungsrahmen Ökoprojekte, Reiter: Antragstellung Kleinprojektträger ) alle Informationen einsehen und herunterladen.
Ihr Weg zu uns
Wenn Sie ihre Projektidee als förderfähig eingestuft haben, dann nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf. Gerne im Vorfeld per Mail. Wir besprechen dann Ihre Projektidee und bereiten mit Ihnen die Antragstellung vor.
Anschließend müssen folgende Unterlagen bis spätestens 07. März 2024 bei der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion eingereicht werden:
- Förderanfrage für ein Kleinprojekt ÖMR BaLa
- Projektbeschreibung (WORD)
- ggf. De-minimis-Erklärung Agrar
- ggf. De-minimis-Erklärung Gewerbe
- (Nachweis Bio-Zertifizierung)
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELFT mit allen Unterlagen finden Sie hier.
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