Welche Projekte wir unterstützen können und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie hier.
Verfügungsrahmen Ökoprojekte – was ist das?
Die Höhe des Verfügungsrahmens beträgt je Öko-Modellregion jährlich maximal 50.000 € Zuschuss. Als Kleinprojekte gelten Vorhaben, deren förderfähige Gesamtausgaben mind. 1.000 € und max. 20.000 € (netto) nicht übersteigen. Diese werden mit bis zu 50 % bezuschusst. Projekte dürfen erst nach der Bewilligung begonnen werden und müssen bis zum 20. September des Förderjahres umgesetzt und abgerechnet sein.
Welche Projekte können gefördert werden?
So vielfältig Bayern ist, so vielfältig ist auch die Bandbreite an Projekten. Die vorgeschlagenen Projekte dienen der:
- Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
- Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
- Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten oder
- Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.)
Wer kann einen Antrag stellen?
Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen. Der Betrieb muss in der Öko-Modellregion Naturpark Oberer Bayerischer Wald liegen. Diese umfasst den gesamten Landkreis Cham und die Gemeinden Bruck, Bodenwöhr und Nittenau. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Antragsteller über eine Bio-Zertifizierung verfügen muss. Und es muss sich um ein Kleinstunternehmen handeln (weniger als 10 Vollzeit Mitarbeiter, weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz).
Termine
- Abgabe von Förderanfragen bei der Öko-Modellregion: 1.12.2024
- Vorlage des Durchführungsnachweises (Abschluss des Projekts): bis 20.09.2025
Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteursgruppen zusammensetzt. Anhand definierter Kriterien erfolgt die Projektauswahl.
Unten angehängt im Download finden Sie die relevanten Dokumente:
- Aufruf zum Einreichen der Förderanfragen
- Formular Förderantrag für Öko-Kleinprojekte
- Merkblatt Öko-Kleinprojekte für Antragsteller
Bei Kleinprojekten, die die Erzeugung betreffen, gilt die De-Minimis-Regelung für den Agrarsektor.
Bei Kleinprojekten, die z. B. die eher Weiterverarbeitung/Gewerbe/Vermarktung betreffen, gilt die De-Minimis-Regelung Gewerbe.
4. De-Minimis-Erkärung Agrar
5. De-Minimis-Erklärung Gewerbe
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF finden Sie hier (Verfügungsrahmen Ökoprojekte, Reiter: Antragstellung Kleinprojektträger )
Wir freuen uns auf Ihre Projekte!
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich an die Projektmanagerin der Öko-Modellregion:
Carolin Babl
E-Mail: carolin.babl@lra.landkreis-cham.de
Tel: 09971/78-446