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Förderung von Kleinprojekten 2025

Bis zum 23.01.2025 Förderanfragen einreichen!

Projekt: Verfügungsrahmen Ökoprojekte
Symbolbild Kleinprojekt
Förderanfrage für ein Kleinprojekt
© pixa

Der Einsendeschluss für die Förderanfragen ist der 23.01.2025.

Wer kann eine Förderanfrage stellen?

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen.

Der Betrieb liegt in der Öko-Modellregion (Landkreis Ostallgäu ohne die Gemeinden Markt Obergünzburg, Günzach und Markt Ronsberg).

Voraussetzung: Bio-Zertifizierung oder ein unterschriebener Kontrollvertrag. 

Ausnahme: Antragssteller von Bildungsprojekten benötigen keine Bio-Zertifizierung.


Was ist ein Kleinprojekt?

Ein Kleinprojekt darf ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen. Kleinprojekte unter 500 € werden nicht gefördert.
Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein und muss bis zum 20. September 2025 umgesetzt und abgerechnet sein.
Der maximale Fördersatz beträgt 50% (max. 10.000€)

Was kann gefördert werden?

Im Prinzip alles, was dazu beiträgt, dass Bio-Lebensmittel in der Region besser verfügbar sind. 

Beispielsweise Maschinen oder Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen oder Ausstattungen für die Direktvermarktung von regionalen Bio-Produkten. Neben Sachkosten werden beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung gefördert.

Wie werden die Projekte ausgewählt?

Die eingereichten Projektanträge werden durch ein Entscheidungsgremium anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:

Kriterien mit doppelter Gewichtung
1. Regionale Bio-Wertschöpfungskette
2. Regionale Versorgungsstrukturen

Kriterien mit einfacher Gewichtung 
3. Bewusstseinsbildung mit Öffentlichkeitsarbeit
4. Langfristige Wirkung in der Region
5. Kooperationsgrad
6. Nachhaltigkeitswirkung und/oder Beitrag zum Tierwohl
7. Innovativer oder sozialer/pädagogischer/integrativer Ansatz des Projekts
8. Noch nicht begünstigte Projektträger erhalten einen Zusatzpunkt.


Die Auswahl der Projekte erfolgt Anfang Februar 2025.

Wie läuft der Antrag ab?

Ihre Projektidee erfüllt die Förderkriterien und Sie wollen einen Antrag stellen? Dann nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Öko-Modellregion auf.

Folgende Unterlagen müssen bis spätestens 23. Januar 2025 bei der Öko-Modellregion eingegangen sein.

  • Förderanfrage für ein Kleiprojekt
    • mit den Anlagen (Nachweis der Bio-Zertifizierung, Kostenschätzung des Projekts, Angebote der geplanten Maßnahmen)
  • Projektbeschreibung für ein Kleinprojekt
  • Kostenplan
  • De-Minimis-Erklärung (Agrar oder Gewerbe), falls erforderlich

Die Dokumente finden Sie im Download Bereich.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Antragssteller sowie die Merkblätter zu den De-minimis Beihilfen.
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie hier.

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