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Förderaufruf 2024: Wir fördern Ihre Ökoprojekte!

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Projekt: Förderung Verfügungsrahmen Ökoprojekte
Förderaufruf 2024: Wir fördern Ihre Ökoprojekte!
Förderaufruf 2024: Wir fördern Ihre Ökoprojekte!
© Andrea Maußner

Was kann gefördert werden?
Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können Kleinprojekte mit bis zu 50% bezuschusst werden (max. 10.000 Euro), deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (netto) nicht übersteigen und den Zielen der Öko-Modellregionen entsprechen. Beispiele von bisher geförderten Projekten: Eierautomat, Getreidequetsche, Bäckerei-Ofen, Saftpresse, Entspelzer, Marketing (Flyer, Website), Saatgutmischer, Hofladen, Lehrpfad, u.v.m.

Fördervoraussetzungen sind:

  • Kleinprojekte bis max. 20.000 Euro (netto) förderfähiger Gesamtausgaben
  • Beginn der Umsetzung erst nach Vertragsabschluss (Angebote dürfen vorher eingeholt werden)
  • Landwirtschaftliche Betriebe können nur mit einer aktuellen Bio-Zertifizierung gefördert werden
  • Förderträger muss in der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz liegen
  • dient dem Aufbau von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten und/oder der Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
  • Umsetzung muss bis spätestens zum 20.09.2024 erfolgen (bezahlt)
  • Durchführungsnachweis muss bis spätestens 1.10.2024 dem Management vorliegen

Bitte beachten Sie weitere Fördervoraussetzungen im Dokument anbei.


Wie kann ich einen Antrag stellen?
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen finden Sie entweder ganz unten oder im Internet unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/oeko-modellregion-planung-und-management/index.html II: Verfügungsrahmen Ökoprojekte > Antragstellung Kleinprojektträger.

Das ausgefüllte Antragsformular ist an folgende Adresse einzureichen (Abgabefrist: 12.02.2024):
Öko-Modellregion Fränkische Schweiz
Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V.
Hauptstraße 37
91257 Pegnitz


Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteursgruppen zusammensetzt. Anhand der folgenden Kriterien erfolgt die Projektauswahl.

  • Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln; 0-3 Punkte
  • Beitrag zur Stärkung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten; 0-3 Punkte
  • Innovationskraft des Projekts; 0-3 Punkte
  • Beitrag zur Bewusstseinsbildung in der Öko-Modellregion; 0-3 Punkte
  • Ausgewogene regionale Verteilung innerhalb der Öko-Modellregion; 0-3 Punkte

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien von einem unabhängigen Entscheidungsgremium bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden. Anschließend kann mit dem Projekt begonnen werden. Der Förderträger hat dann bis zum 20.09.2024 Zeit, das Projekt umzusetzen und einen Durchführungsnachweis bis zum 01.10.2024 beim Management einzureichen (Vorlage des Durchführungsnachweises).

Bitte beachten Sie die Informationen aus der Datei anbei sowie den Hinweisen auf dem Merkblatt.

Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie sich gerne an die Projektmanager wenden:
Julius Stintzing | 0171 49 86 182 | julius.stintzing@oeko-fraenkische.de 
Andrea Maußner | 0160 93282113 | andrea.maussner@oeko-fraenkische.de 

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