Bescheid Voraussetzung für Förderantrag – Handwerk soll als Nahversorger vor Ort erhalten bleiben
Artikel von Tanja Weichold, erschienen in der Südostbayerischen Rundschau am 19.2.2020
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Saaldorf-Surheim. Mit einem einstimmigen Beschluss ermöglicht der Gemeinderat der Biobäckerei Wahlich aus Surheim, sich im Förderprogramm der einfachen Dorferneuerung des Amts für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE) um einen Zuschuss für die neue Ausstattung ihrer Backstube zu bewerben. Der Gemeinde erwachsen daraus keine Kosten und Pflichten, erklärte Projektmanagerin Marlene Berger-Stöckl von der Ökomodellregion (ÖMR). Über so genannte Genussrechte beteiligen sich Bürger am Betrieb finanziell und sichern den Eigenanteil.
Seit einem Jahr gibt es dieses spezielle Förderprogramm für Kleinstuntermehmen mit höchstens bis zu zehn Mitarbeitern, bis zwei Millionen Euro Umsatz und mit Alleinstellungsmerkmal innerhalb einer entsprechenden Gebietskulisse, wie sie zum Beispiel die Ökomodellregion ist, erklärte Berger-Stöckl. Der Betrieb müsse für die Nahversorgung wichtig sein, Handwerk soll vor Ort erhalten werden. Die Förderung beantragen kann Familie Wahlich erst dann, wenn die Gemeinde das Vorhaben mit einem Bescheid unterstützt, informiert die Gemeindeverwaltung in der schriftlichen Sachvorlage. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Bis 45 Prozent der (Netto-)Kosten könnten gefördert werden. Die Bäckerei Wahlich muss für die laut Verwaltung dringend notwendige Modernisierung der Backstube 80.000 – 90.000 Euro in die Hand nehmen und bekäme dies ohne Hilfe kaum gebacken. Das ALE habe dem kleinen Handwerks- und Nahversorgerbetrieb Anfang Februar vor Ort bestätigt, dass die Kriterien für eine Förderung erfüllt sind.
Bürgermeister Bernhard Kern nannte das Kleinprogramm „unkompliziert”, die Zweckbindung liege bei fünf Jahre. Dr. Notker Mallach (Grüne) sprach von einer sympathisch klingenden Angelegenheit. 2. Bürgermeister Andreas Buchwinkler (Junge Liste) nannte es ein „super Projekt”, in das noch weitere Handwerksbetriebe aufgenommen werden könnten. Bürgermeister Kern sagte, entsprechende Rückfragen lägen der Gemeinde bereits vor. Weitere Beschlüsse könnten jederzeit gefasst werden.
Der Eigenanteil der Familie Wahlich werde über die Vergabe von Genussrechten unterstützt, so die weiteren Ausführungen der Gemeindeverwaltung. Diese haben mit dem Förderprogramm nichts zu tun und seien als Kundendarlehen zu betrachten. Laut Berger-Stöckl gibt es bereits etliche solcher Beteiligungen. Petra Wähning von der Flurbereinigungsdirektion beim ALE erklärte dem Gremium, dass die Globalisierung den Wettbewerb und das Internet das Kaufverhalten der Menschen verändert habe. Deshalb sei es notwendig, eigene Wege zu gehen und Verantwortung zu übernehmen. Das gemeinschaftliche Engagement über die Genussrechte sei eine Form gemeinschaftlichen Engagements, solche Kooperationen schafften Teilhabe und Beteiligung sowie direkte und loyale Kundenbeziehungen. „Man sorgt sich wieder umeinander und schaut, dass es einem gutgeht … Die Beziehung zu dem Kunden wächst noch mehr zusammen.” Ein Totalausfall der Investition sei möglich und ein Mitspracherecht im Betrieb hat der Teilhaber durch ein Genussrecht nicht. Sie berichtete von erfolgreichen Projekten in anderen Regionen Oberbayerns.
Gegenüber der Heimatzeitung betonte Bürgermeister Kern nach der Sitzung, dass es ihn persönlich freue, dass der Gemeinderat einen einheitlichen Beschluss habe fassen können und die Gemeinde einen Kleinstbetrieb wie die Biobäckerei Wahlich unterstützen könne. tw