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Förderaufruf 2026: Wir fördern Ihre Öko-Projekte !

jetzt bis zum 17.12.2025 Förderanfrage stellen!

Projekt: Verfügungsrahmen Öko-Kleinprojekte
Collage verschiedener Kleinprojekte
Förderung Öko-Kleinprojekte 2026 - Jetzt bewerben!
© Landratsamt Bamberg / Patrick Nastvogel

ACHTUNG: Das eingereichte Projekt darf erst nach erfolgreicher Auswahl des Entscheidungsgremiums und nach unserer Bestätigung begonnen werden!
Was wird gefördert?

  • Projekte, die Bio-Wertschöpfungsketten aufbauen
  • Aktionen zur Förderung regionaler Bio-Lebensmittel
  • verbesserter Bezug regionaler Bio-Lebensmittel
  • Bildungsprojekte zum Ökolandbau

>>Eine Übersicht der in 2024 geförderten Kleinprojekte finden Sie hier <<

weitere Beispiele aus anderen Regionen

  • Ausstattung für Direktvermarkter
  • mobiler Schlachtanhänger
  • Schaffung der Möglichkeit von Weidehaltung
  • Investitionen in die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln (Technik und Räumlichkeiten)
  • Gemüse-Schälanlage
  • Anlage einer Bio-Beerenanlage für Selbstpflücker
  • Werbemaßnahmen für regionales Bio
  • Kühlschrank für die Direktvermarktung
  • Reinigung für (Fein-)Sämereien

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.
Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z. B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B. Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Verordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 20.09.2026 vorgelegt werden kann.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, natürliche und juristische Personen mit Kleinprojekten, die im Landkreis Bamberg liegen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • max. 50 % der Nettoausgaben werden bezuschusst (max. 10.000 €)
  • Mindestens jedoch Projektkosten in Höhe von 1.000 € Netto (Gesamtausgaben)

Neben Sachkosten sind auch Mittel für Dienstleistungen, die z.B. zur Erstellung von Werbemitteln benötigt werden, förderfähig.

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 50 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über den „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“. Eine zusätzliche Förderung über sonstige Förderprogramme der Ländlichen Entwicklung (FinR-LE und Dorf-R) ist nicht erlaubt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Wie bewerbe ich mich?
Wer eine Förderung erhalten möchte muss bis zum 17.12.2025 eine Förderanfrage bei der Öko-Modellregion Bamberger Land stellen.
Wichtig: Die Umsetzung des Projekts muss bis spätestens 20.09.2026 erfolgt sein können.

Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zur Bewerbung sowie zum Förderprogramm „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ sind unter Downloads im offiziellen „Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte“ zu finden.

Antragsunterlagen und Merkblätter finden Sie außerdem im Förderwegweiser des StMELF
(II: Verfügungsrahmen Ökoprojekte; Antragstellung Kleinprojektträger)

Kriterien zur Projektauswahl

  1. Beitrag zum Aus- und Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten*
  2. Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel*
  3. Steigerung des Bekanntheitsgrades von Ökolandbau bzw. ökologisch erzeugten Lebensmitteln
  4. Stärkung von Bezugsquellen für Bio-Lebensmittel in der Region
  5. Neuartigkeit in der Region / Innovationskraft
  6. Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer Akteure und/oder unterschiedlicher Akteure

*: Das Kriterium 1 oder 2 ist ein Pflichtkriterium. Das eingereichte Projekt muss eines der beiden Kriterien erfüllen.

Wie geht es weiter?

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien von einem unabhängigen sechsköpfigen Entscheidungsgremium bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Öko-Modellregion Bamberger Land und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden. Erst dann darf auch mit der Projektumsetzung begonnen werden (ca. Anfang Februar)

Termine

Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 17.12.2025
Abschluss und Abrechnung des Projektes bis 20.09.2026
Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2026.

Ihr Weg zu uns

Wenn Sie ihre Projektidee als förderfähig eingestuft haben, dann nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf. Gerne im Vorfeld per Mail. Wir besprechen dann Ihre Projektidee und bereiten mit Ihnen die Antragstellung vor.

Anschließend müssen folgende Unterlagen bis spätestens 17. Dezember 2025 bei der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion eingereicht werden. Nur bei fristgerechter und vollständiger Abgabe ALLER untenstehenden Unterlagen wird ihr Projekt dem Auswahlgremium vorgelegt:

  • Antragsformular (Förderanfrage)
  • Kostenplan
  • ggf. De-minimis-Erklärung Agrar
  • ggf. De-minimis-Erklärung Gewerbe
  • Nachweise zum Kostenplan (Angebote oder Ähnliches)
  • Nachweis Bio-Zertifizierung, wenn Zertifizierungspflicht besteht
  • Erhebung von Daten zur Identifizierung von Begünstigten

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie eine Idee für ein Kleinprojekt haben, melden Sie sich gerne beim Management.

Sie haben genügend Zeit, um ihren Antrag kurzfristig auszufüllen und abzusenden. Berücksichtigen Sie jedoch, dass ein Angebot für das Projekt eingeholt werden muss (z.B. Screenshots aus dem Online-Shop oder durch unverbindliche Angebote eines Unternehmens). Dieses können Sie gern im Vorfeld Ihres Antrags an die Öko-Modellregion senden und die gefertige Förderanfrage bis 17.12.25 nachreichen. Haben Sie ein Angebot und können die Kosten abschätzen, ist der Antrag mit der ÖMR schnell erledigt.

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