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Die Förderung der Biozertifizierung geht weiter!

Einstimmiger Beschluss im Kreistag Rhön-Grabfeld

Projekte: Mehr Bio in der Rhöner Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung, Vermarktung und Verarbeitung , Bio auf die Teller! Mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung, Engagement von Kreis und Kommunen
Brot
Brot
© Foto: Daniel Delang
Schon 2019 setzte der Landkreis Rhön-Grabfeld mit der zweijährigen Förderung der Biozertifizierung in Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung und Handel einen klaren Akzent für ein Mehr an Bio-Lebensmitteln in der Region. Nachdem die Richtlinie Ende 2020 auslief, stellte Frau Dr. Maike Hamacher, Projektmanagerin der Öko-Modellregion, die Neuauflage am 07.07.2021 im Kreistag vor. Innerhalb der bisherigen Laufzeit haben zwei Gastronomiebetriebe, zwei Verarbeiter und ein Händler, die Förderung in Anspruch genommen, um ihr Angebot auf Bio-Lebensmitteln umzustellen. Zertifiziert wurden sowohl Einzelkomponenten, wie z.B. Bio-Rindfleisch aus der Region als auch ganze Produktelinien, wie Bio-Brot und Bio-Brötchen. Zudem berichtete die Projektmanagerin, dass die Initiative auch über den Landkreis hinaus auf großes Interesse gestoßen sei und Impulsgeber für andere Region war.
Wie in den Vorjahren stellt der Landkreis eine Summe von 20.000€ über den Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung. Vorraussetzung für die Förderung ist wie bisher der Betriebssitz in Rhön-Grabfeld und max. 50 Mitarbeiter. Mindestens eins der Produkte auf das sich die Zertifizierung bezieht, stammt von einem Betrieb aus dem Landkreis. Darüberhinaus verpflichten sich gefördtere Unternehmen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Produkte aus der Gebietskulisse Rhön zu beziehen.
Dazu kommt die Neuauflage mit zwei Änderungen daher: Ab sofort werden ausdrücklich auch Einrichtungen und Betriebe, die nicht zwingend der Kontrollpflicht unterliegen, wie zB Kindergärten und Schulen, gefördert. Um gerade Betriebe in der Neugründung zu ermutigen von Anfang an Bio-Produkte zu verwenden und entsprechend auszuloben, wird die Förderung von 50% auf 75% der Zertifizierungskosten angehoben. Der Kreistag stimmte dem Beschluss einstimmig zu. Die Richtlinie tritt ab dem 01.08.2021 in Kraft.

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