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Öko-Kleinprojekt im Kopf?

Neue Chance eine Förderanfrage bis 24.03.2023 einzureichen

Projekte: Bio-Verarbeitung in der Nordoberpfalz, "Oi mal Bio, bitte!", Bio-Landwirtschaft in der Nordoberpfalz, Bio erleben
Bild soll zur Förderung aufrufen
Förderung Öko-Modellregion
© Franziska Distler
Jetzt bis zum 24. März 2023 bewerben und bis zu 50% Förderung für Ihr Öko-Kleinprojekt erhalten!
Der Fördertopf von 50.000€ für Öko-Kleinprojekte im Rahmen des Verfügungsrahmen Öko-Projekte wurde in der Modellregion nicht vollkommend genutzt. Somit startet ab dem 1. März 2023 der zweite Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen. Der Fokus der Kleinprojekteförderung liegt auf dem Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungskette (Beitrag zu Biolandwirtschaft, Verarbeitung oder Bezug von Bio-Lebensmitteln oder Steigerung des regionalen Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung) und Beiträgen zur Bewusstseinsbildung für die regionale Bio-Landwirtschaft. Die Bewertung und Entscheidung über die eingereichten Projekte erfolgt über ein Gremium, welches aus Bürgermeister:innen, Öko-Erzeuger:innen und Öko-Verarbeiter:innen aus dem Naturparkland Oberpfälzer Wald besteht.

Was wird gefördert?
Kleinprojekte im Sinne der Förderrichtlinie sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € netto nicht übersteigen und die den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen, regionale Versorgungsstrukturen verbessern oder das Bewusstsein für Bio-Lebensmittel aus der Region stärken. Die Projekte werden mit bis zu 50 % gefördert (maximal 10.000 €) und müssen im Projektgebiet der Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald liegen. Sie dürfen noch nicht begonnen haben und müssen bis 20. September 2023 umgesetzt worden sein. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz. Gefördert werden neben Sachkosten beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung.
Allein 2022 wurden 175 Kleinprojekte in den bayerischen Öko-Modellregionen gefördert, davon 60 Projekte, die die Vermarktung von regionalen Bioprodukten in der jeweiligen Region unterstützen, etwa durch Ausstattung und Erweiterung von Hofläden, Lebensmittelautomaten für die Selbstbedienung, den Ausbau von Abokisten, Kühlmöglichkeiten an den Höfen und für den Verkauf am Markt, Shop-in-Shop-Lösungen für regionale Bioprodukte oder die Neugestaltung von Werbematerialien. In der Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald erhielten 2022 eine Presse für Bioöl, eine Abverpackung von Biomehl sowie die Einrichtung eines Hofladens den Zuschlag des Öko-Verfügungsrahmens der Region.

Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt in diesem Bereich? Dann lohnt es sich, einen Förderantrag zu stellen!

... und so gehen Sie vor:


1. Ist mein Kleinprojekt förderfähig?

Kleinprojekte im Sinne der Förderrichtlinie sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € netto nicht übersteigen und die den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen, regionale Versorgungsstrukturen verbessern oder das Bewusstsein für Bio-Lebensmittel aus der Region stärken. Die Projekte werden mit bis zu 50 % gefördert (maximal 10.000 €) und müssen im Projektgebiet der Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald liegen. Sie dürfen noch nicht begonnen haben und müssen bis 20. September 2023 umgesetzt worden sein. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz.

Gefördert werden neben Sachkosten beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung. Projekte die im Jahr 2022 gefördert wurden, finden Sie hier.

Die eingegangenen Projekte werden anhand von Auswahlkritierien durch ein Enstscheidungsgremium ausgewählt.
Trägt ihr Projekt zu den Auswahlkriterien bei? Diese sind:
  • Beitrag zum Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten
  • Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
  • Beitrag zu den Entwicklungszielen der Öko-Modellregion
  • Beitrag zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
  • Fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit
  • Beitrag zur Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und zeigt die Vorteile des Ökolandbaus auf
  • Weist einen innovativen Charakter für die Region auf
Prüfen Sie selbst vorab im Förderaufruf, im Merkblatt Öko-Verfügungsrahmen und im Entscheidungskatalog, ob die Förderkriterien erfüllt sind.



2. Wie und wo stelle ich den Antrag?
Wenn Sie ihre Projektidee als förderfähig eingestuft haben, dann nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Öko-Modellregionsmanagement auf. Wir besprechen dann Ihre Projektidee und bereiten mit Ihnen die Antragstellung vor.

Anschließend müssen folgende Unterlagen bis spätestens 24. März2023 bei der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion eingereicht werden:
Förderanfrage Ökoprojekt
  • ggf. De-minimis-Erklärung Agrar
  • ggf. De-minimis-Erklärung Gewerbe
  • Projektbeschreibung Ökoprojekte (siehe Downloads)
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Ökoverfügungsrahmen sowie die Merkblätter zu den De-minimis-Beihilfen Agrar und Gewerbe.
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie hier.


3) Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?
Die Entscheidung für die Auswahl der geförderten Projekte trifft das Entscheidungsgremium anhand der Auswahlkriterien zeitnah nach Antragsschluss.
Wir informieren Sie im Anschluss an das Auswahlverfahren über das Ergebnis. Danach können Sie im Falle einer positiven Entscheidung für Ihr Projekt nach Vertragsabschluss loslegen!
Die Durchführung des Projektes muss bis zum 20. September 2023 erfolgen. Anschließend senden Sie den Durchführungsnachweis mit Zahlungsbelegen sowie Rechnungen bis zum 1.Oktober 2023 ein.



Termine:
Einreichung der Förderanfrage bis zum 24. März 2023
Fertigstellung des Projektes bis zum 20. September 2023
Einreichung des Durchführungsnachweises mit Zahlungsbelege bis zum 1. Oktober 2023
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