Mit dem Verfügungsrahmen Ökoprojekte stehen pro Jahr 50.000 € Fördermittel für die Umsetzung von Kleinprojekten in unserer Öko-Modellregion zur Verfügung.
Gefördert werden Ideen, die einen Beitrag zur Stärkung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten leisten oder das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel stärken.
Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt in diesem Bereich?
Dann lohnt es sich, einen Förderantrag bei uns zu stellen!
Wie läuft der Antrag ab?
1) Prüfen Sie im Förderaufruf und im Merkblatt zur Förderung von Kleinprojekten
(s. Downloads unten), ob Ihr Projekt förderfähig ist.
Das Kleinprojekt darf ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen, noch nicht begonnen sein und muss bis 20. September 2025 umgesetzt und abgerechnet werden. Der maximale Fördersatz beträgt 50% (max. 10.000 €).
Gefördert werden neben Sachkosten beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung.
Bei Antragstellern, die laut EU-Öko-Verordnung 2018/848 zertifizierungspflichtig sind, muss bei Antragstellung die Biozertifizierung oder ein unterschriebener Kontrollvertrag vorgewiesen werden.
Die eingereichten Projektanträge werden durch ein Entscheidungsgremium anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:
- Beitrag zur Stärkung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten
- Beitrag zur Bewusstseinsbildung mit Öffentlichkeitswirkung
- Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
- Langfristige Wirkung in der Region
- Kooperationsgrad und Vernetzung
- Innovativer oder sozialer/pädagogischer/integrativer Ansatz des Projekts
- Nachhaltigkeitswirkung und/oder Beitrag zum Tierwohl.
2) Erfüllt Ihre Projektidee die Förderkriterien?
Dann nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit der Öko-Modellregion auf, um Ihre Projektidee zu besprechen und die Antragstellung vorzubereiten. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an uns!
Folgende Unterlagen (s. Downloads) müssen bis spätestens 16. Dezember 2024 bei der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion (abweichende Adresse zur Öko-Modellregion!) eingereicht werden:
· die ausgefüllte Förderanfrage für ein Kleinprojekt inkl. aller notwendigen Anlagen (z.B. Kostenschätzungen, Nachweis Bio-Zertifizierung)
· ggf. die De-minimis-Erklärung (Agrar/Gewerbe), falls erforderlich
· das ausgefüllte Formular Projektbeschreibung
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Antragsteller sowie die Merkblätter zu den De-minimis-Beihilfen.
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie hier.
3) Die Entscheidung für die Auswahl der geförderten Projekte trifft das Entscheidungsgremium anhand der Auswahlkriterien zeitnah nach Antragsschluss.
Wir informieren Sie im Anschluss an das Auswahlverfahren über das Ergebnis, und dann können Sie im Falle einer positiven Entscheidung für Ihr Projekt nach Vertragsabschluss loslegen!
Bitte besprechen Sie Ihre Projektidee im Vorfeld mit uns:
Öko-Modellregion Oberallgäu Kempten | Sarah Diem, Cornelia Bögel | oekomodellregion@lra-oa.bayern.de | 08323 / 99836-40