Was wird gefördert?
Kleinstunternehmen* können für Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000€ (netto) nicht übersteigen, einen Zuschuss von bis zu 50% erhalten. Gefördert werden können zum Beispiel Sachkosten wie die Ausstattung von Verkaufsräumen, Gerätschaften, Dienstleistungen wie die Entwicklung von Marketingmaßnahmen bis hin zu der Anschaffung von Materialien für die Bewusstseinsbildung. Mit dem Verfügungsrahmen Ökoprojekte stehen pro Jahr 50.000 € Fördermittel für die Umsetzung von Kleinprojekten in unserer Öko-Modellregion zur Verfügung.
Fördervoraussetzung ist, dass das Kleinprojekt im Projektgebiet der Öko-Modellregion liegt, noch nicht begonnen wurde und bis Herbst 2025 umgesetzt wird. Die Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden.
* Als Kleinstunternehmen bezeichnet man Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht über-schreitet.
Wie läuft der Antrag ab?
1) Prüfen Sie ob Ihr Projekt förderfähig ist
Das Kleinprojekt darf ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen, noch nicht begonnen sein, muss im Gebiet der Öko-Modellregion Günztal liegen und bis 2. September 2025 umgesetzt und abgerechnet werden. Der maximale Fördersatz beträgt 50% (max. 10.000 €).
Gefördert werden neben Sachkosten beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung. Bei Antragstellern, die laut EU-Öko-Verordnung 2018/848 zertifizierungspflichtig sind, muss bei Antragstellung die Biozertifizierung oder ein unterschriebener Kontrollvertrag vorgewiesen werden.
Die eingereichten Projektanträge werden durch ein Entscheidungsgremium anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:
- Beitrag zum Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und/oder Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
- Beitrag zu den Entwicklungszielen der Öko-Modellregion
- Beitrag zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
- Fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit
- Beitrag zur Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und zeigt die Vorteile des Ökolandbaus auf
- Weist einen innovativen Charakter für die Region auf
Prüfen Sie selbst vorab im Förderaufruf und im Merkblatt zur Förderung von Kleinprojekten (s. Downloads unten), ob die Förderkriterien erfüllt sind.
2) Erfüllt Ihre Projektidee die Förderkriterien?
Wenn Sie ihre Projektidee als förderfähig eingestuft haben, dann nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf. Wir besprechen dann Ihre Projektidee und bereiten mit Ihnen die Antragstellung vor. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an uns!
3) Antragsstellung und notwendige Unterlagen:
Folgende Unterlagen (s. Downloads) müssen bis spätestens 23. Januar 2025 schriftlich im Original bei der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion (abweichende Adresse zur Öko-Modellregion!) eingereicht werden:
· die ausgefüllte Förderanfrage für ein Kleinprojekt inkl. aller notwendigen Anlagen (z.B. Kostenschätzungen, Angebote, Nachweis Bio-Zertifizierung)
· das ausgefüllte Formular Projektbeschreibung
· die De-minimis-Erklärung (Agrar/Gewerbe), falls erforderlich
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Antragsteller sowie die Merkblätter zu den De-minimis-Beihilfen.
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie hier.
4) Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?
Die Entscheidung für die Auswahl der geförderten Projekte trifft das Entscheidungsgremium anhand der Auswahlkriterien zeitnah nach Antragsschluss.
Wir informieren Sie im Anschluss an das Auswahlverfahren über das Ergebnis. Danach können Sie im Falle einer positiven Entscheidung für Ihr Projekt nach Vertragsabschluss loslegen!
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und sind bei Fragen für Sie da:
Öko-Modellregion Günztal | Miriam Marihart, Rebecca Petschke | oekomodellregion@oberguenzburg.de | 0170 917 035 6
Wir freuen uns auf viele kreative Projektideen!