Konkret werden Personalkosten oder Werkverträge gefördert, um neue Projekte, die über den üblichen Geschäftsbetrieb eines Akteurs hinausgehen, auf den Weg zu bringen. Die Projektbegleitung verbindet Produzierende und Verarbeitende - bis in den Handel und die Außer-Haus Verpflegung und organisiert, wo notwendig, auch zusätzliche fachliche Unterstützung.
Wichtig sind die Übereinstimmung des Projektzieles mit dem Konzept der Öko-Modellregion und ein klarer Beitrag zum Auf- und Ausbau einer regionalen Bio-Wertschöpfungskette oder zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel. Die Idee des Projektes wird durch den Antragstellenden mit Projektname und -ziel, den Projektpartnern, Aktivitäten inkl. Meilensteine und der Laufzeit des Projektes eingegeben.
- Antragstellende Person: Zuwendungsempfänger können Gemeinden und Gemeindeverbünde, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen
des privaten Rechts sein. - Fördervoraussetzung: Grundvoraussetzung für die Förderung ist ein aktives Öko-Modellregionsmanagement. Zudem muss das Projektziel in Übereinstimmung mit dem Konzept der Öko-Modellregion stehen.
- Gegenstand der Förderung: Zuwendungsfähig sind Personalstellen und/ oder Verträge mit Dienstleistern zum Aufbau von definierten Bio-Wertschöpfungsketten/-projekten (Erzeugung, Verarbeitung, Vermarktung) sowie von Projekten zur Bewusstseinsbildung zu regionalen BioLebensmitteln.
- Förderhöhe und Förderbedingungen: Eine Projektbegleitung, einschließlich der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit kann in anerkannten Öko-Modellregionen mit einem Fördersatz von bis zu 50 %, jährlich höchstens 50.000 € je Öko-Modellregion gefördert werden. Die Laufzeit des Projektes und die damit verbundene Förderung ergibt sich aus den geplanten Maßnahmen (Meilensteinen) und Zielen, beträgt aber max. die Laufzeit des Projekt- bzw. Öko-Modellregionsmanagement.
Merkblatt zur Vorbereitung und Begleitung von außergewöhnlichen Projekten