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Rhön-Grabfeld steht hinter Bio!

Projekte: Engagement von Kreis und Kommunen, Entwicklungsperspektive Ökolandbau
Rhönschafe mit ÖMR-Logo
Rhönschafe mit ÖMR-Logo
© Maike Hamacher
"Wir müssen unsere Lebensräume in einer für unseren Planeten verträglichen Art und Weise entwickeln“, so Landrat Thomas Habermann zu Beginn der Sitzung. Damit nahm er Bezug auf die Zugehörigkeit des Landkreises zum UNESCO Biosphärenreservat Rhön.
Und der Ökolandbau ist ein Lösungsansatz, genau dies in der Lebensmittelerzeugung umzusetzen, betonte Maike Hamacher. Doch warum sollte der Landkreis darüber hinaus auch zukünftig „staatliche anerkannte Öko-Modellregion“ bleiben? Der Landkreis profitiert von der Bayern- und deutschlandweiten Vernetzung und Austausch in der Bio-Szene und das Projektmanagement wird durch die Projektkoordination der bayerischen Öko-Modellregionen begleitet. Zusätzlich steht den anerkannten Öko-Modellregionen die Nutzung der Fördermöglichkeiten „Öko-Verfügungsrahmen“ und „Begleitung außergewöhnlicher Projekte“ (Fördervolumen jeweils 50.000 € pro Jahr) offen.
Schwerpunkte in der zukünftigen Arbeit werden sein:
  • Ökolandbau als Perspektive im Klimawandel
  • Vermarktung, Bündelung und Vernetzung des regionalen Bio-Angebots
  • Verarbeitung: Bio im Lebensmittelhandwerk, Gemeinschaftsverpflegung
  • Bildungsarbeit: z.B. „Pro Bio in und aus Rhön-Grabfeld“
„Ein Wandel im Agrar- und Ernährungssektor, beinhaltet auch das Konsumverhalten, und gehe nicht von heute auf morgen,“ so die Öko-Modellregionsmanagerin. Umso bedeutender, dass dieser Prozess auch weiterhin im Rahmen der Öko-Modellregion begleitet werden soll. Als nächstes werde nun gemeinsam mit dem Beirat der Öko-Modellregion und weiteren Partnern ein fortgeschriebenes Wettbewerbskonzept entwickelt.

Hintergrund:
Am 31.12.2023 endet die achtjährige degressive Förderphase der „staatlich anerkannten Öko-Modellregion“ Rhön-Grabfeld. Wie Agrarministerin Kaniber im Sommer 2021 bekannt gab, kann eine Förderung des Öko-Modellregionsmanagements von bis zu sieben Jahren mit einem Fördersatz von 20%, max. 20.000 € pro Jahr, beantragt werden. Zusätzlich können Sachkosten mit max. 1.300 € geltend gemacht werden. Voraussetzungen sind ein fortgeschriebenes Konzept, ein Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, sowie ein entsprechender Beschluss des Kreistags. Die Fortsetzung der Förderung (zunächst für 4 Jahre) wird individuell durch eine Jury beurteilt.
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