- Einhaltung der Vorgaben der EU-Bio-Verordnung durch eine jährliche Öko-Kontrolle
- Einsatz von ökologisch produzierten Futtermitteln, d. h. Getreideanbau ohne den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und leicht löslichen Mineraldüngern
- Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen, auch beim Futtermittel (Soja, Raps, Mais…)
- Mindeststandards für eine artgerechte Tierhaltung
- Flächengebundene Tierhaltung, ein Mindestprozentsatz an Bio-Futtermitteln wird auf den eigenen Betriebsflächen produziert
- Begrenzung der zugelassenen 320 auf 53 Zusatzstoffe bzw. 20 bei Öko-Verbandsware
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Durch welche Beweggründe wurden diese Regeln definiert? Siehe Prinzipien des Öko-Landbaus - Präambel der IFOAM, Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen
Antworten zu Fragen rund um Bio-Produkte gibt es auf dem Informationsportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) www.oekolandbau.de
Siehe auch Fragestellungen entlang der Wertschöpfungskette: Heut geht’s um die Wurst – meine Bratwurst