Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten
- Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
- Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten
- Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.)
Im Rahmen der Förderung können Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000€ (netto) nicht übersteigen, mit bis zu 50% bezuschusst werden. Gefördert wird nur, wenn mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde. Zudem muss das Projekt bis zum 20.09. im Jahr der Förderung abgeschlossen sein, sodass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10. des entsprechenden Förderjahres vorgelegt werden kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt: https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/initiative_leader/dateien/oekom_reg_m_kleinprojekte.pdf
Die Antragsfrist für 2024 ist der 15.11.2023!
Näheres dazu erfahren Sie hier: Öko-Modellregionen · Jetzt bis zum 15.11.2023 für Öko-Kleinprojekt bewerben (oekomodellregionen.bayern)