Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Projektvorschläge!
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
- Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
- Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
- Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).
Hier geht es zu den Beispielen aus den letzten Jahren.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR (netto) nicht übersteigen.
Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 50 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind:
a) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Wichtige Termine:
- Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 10.01.2025
- Abschluss der Projekte (einschließlich Bezahlung aller Rechnungen): 20.09.2025
- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2025
Alle weiteren Informationen rund um Auswahl und Förderkriterien lesen Sie im offiziellen Aufruf (pdf zum Download untenstehend).
Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen:
- Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
- Förderanfrage für Kleinprojekt
- De-Minimis-Beihilfen: Merkblätter und Erklärungen (Agrar, Gewerbe und Fischerei)
Bitte besprechen Sie Ihre Projektidee im Vorfeld mit uns!
Bei Fragen zu Ihren Projektideen oder zur Antragsstellung wenden Sie sich gerne an das Projektmanagement: Svenja Arbes, svenja.arbes@rhoen-grabfeld.de, 09771 94 698