Bayernweit können sich Akteure noch melden, die das Projekt unterstützen wollen.
Es wird nach nach indirekten Nachweisen des Fischotters, insbesondere nach Losung (Kot mit festen Nahrungsbestandteilen) und nach Analdrüsensekret (ADS, gallertartige Losung ohne feste Nahrungsbestandteile) gesucht. Es gibt aber auch weitere Nachweise wie beispielsweise Scharrhaufen und Trittsiegel.
Insgesamt mindestens an zwei Tagen im Untersuchungszeitraum; aber mindestens jeweils ein Tag je Untersuchungsdurchgang, also ein Tag zwischen November und Dezember (Untersuchungsdurchgang 1) und ein Tag zwischen Januar und März (Untersuchungsdurchgang 2). Es kann gerne häufiger gesucht werden, wobei der Mindestabstand zwischen zwei Untersuchungsdurchgängen ca. vier Wochen betragen sollte. Bei jedem Untersuchungsdurchgang sollten möglichst dieselben Probenorte aufgesucht werden.