Mit der Fördermöglichkeit „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ werden gezielt Kleinprojekte unterstützt, die die regionale Bio-Ernährungs- und Landwirtschaft stärken sowie regionale Bio-Lebensmittel besser verfügbar machen. Pro Jahr stehen 50.000 € Fördermittel für die Umsetzung von Kleinprojekten in unserer Öko-Modellregion zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können zum Beispiel Sachkosten wie die Ausstattung von Verkaufsräumen von Hofläden, Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen wie Milch, Getreide oder Fleisch, Dienstleistungen wie die Entwicklung von Marketingmaßnahmen bis hin zu der Anschaffung von Materialien wie z.B. Flyer für die Bewusstseinsbildung oder auch Veranstaltungen.
Eine kleine Auswahl von Beispielen von bisher geförderten Projekten im Günztal: Ladentheke mit Kassensystem, Verkaufsautomat mit Häuschen, Marketingmaßnahme zur Einführung einer Produktinnovation, Bewässerungsanlage und Gemüsekisten, Verkaufsanhänger, Anlage für Edelpilzzucht, Eierstempel- und sortiermaschine, Getreidemahl- und siebmaschine,...
Fördervoraussetzung ist, dass das Kleinprojekt im Projektgebiet der Öko-Modellregion liegt, noch nicht begonnen wurden und bis Herbst 20245 umgesetzt ist. Kleinstunternehmen* können für ein Kleinprojekt, bei dem die Gesamtausgaben 20.000€ (netto) nicht übersteigen, einen Zuschuss von bis zu 50% erhalten. Die Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden.
* Als Kleinstunternehmen bezeichnet man Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht über-schreitet.
Wie läuft der Antrag ab?
1) Prüfen Sie ob Ihr Projekt förderfähig ist
Das Kleinprojekt darf ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen, noch nicht begonnen sein, muss im Gebiet der Öko-Modellregion Günztal liegen und bis September 2025 umgesetzt und abgerechnet werden. Der maximale Fördersatz beträgt 50% (max. 10.000 €). Gefördert werden neben Sachkosten beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung.
Die eingereichten Projektanträge werden durch ein Entscheidungsgremium anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:
- Beitrag zum Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und/oder Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
- Beitrag zu den Entwicklungszielen der Öko-Modellregion
- Beitrag zur Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
- Fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit
- Beitrag zur Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und zeigt die Vorteile des Ökolandbaus auf
- Weist einen innovativen Charakter für die Region auf
Prüfen Sie selbst vorab im Förderaufruf und im Merkblatt zur Förderung von Kleinprojekten (s. Downloads unten), ob die Förderkriterien erfüllt sind.
2) Erfüllt Ihre Projektidee die Förderkriterien?
Wenn Sie ihre Projektidee als förderfähig eingestuft haben, danach nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf. Gerne im Vorfeld per Mail. Wir besprechen dann Ihre Projektidee und bereiten mit Ihnen die Antragstellung vor.
3) Antragsstellung und notwendige Unterlagen:
Folgende Unterlagen (s. Downloads) müssen bis spätestens 09. April 2025 schriftlich im Original bei der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion (abweichende Adresse zur Öko-Modellregion!) eingereicht werden:
· die ausgefüllte Förderanfrage für ein Kleinprojekt inkl. aller notwendigen Anlagen (z.B. Kostenschätzungen, Angebote, Nachweis Bio-Zertifizierung)
· das ausgefüllte Formular Projektbeschreibung-Kleinprojekt 2024 (ausfüllbares Word-Dokument) - detaillierte Projektbeschreibung.
· die De-minimis-Erklärung (Agrar/Gewerbe), falls erforderlich
Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Antragsteller sowie die Merkblätter zu den De-minimis-Beihilfen.
Den offiziellen Förderwegweiser des StMELF mit allen Unterlagen finden Sie hier.
4) Wie geht es nach der Antragsstellung weiter?
Die Entscheidung für die Auswahl der geförderten Projekte trifft das Entscheidungsgremium anhand der Auswahlkriterien zeitnah nach Antragsschluss.
Wir informieren Sie im Anschluss an das Auswahlverfahren über das Ergebnis. Danach können Sie im Falle einer positiven Entscheidung für Ihr Projekt nach Vertragsabschluss loslegen!
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und sind bei Fragen für Sie da:
Öko-Modellregion Günztal | Miriam Marihart, Rebecca Petschke | oekomodellregion@oberguenzburg.de | 0170 917 035 6
Wir freuen uns auf Ihre kreativen und innovativen Projektideen, die unsere Region voranbringen!