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Mitmachen: Streuobstsammlung der Solidargemeinschaft OBERLAND

Förderung der regionalen Streuobstwiesen durch gemeinschaftliche Apfelsammlung im Herbst

Projekt: Regionale Bio-Lebensmittel
Äpfel im Korb
Apfelsammlung
© UNSER LAND

Streuobstwiesen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft und bieten einen vielfältigen Lebensraum für über 5000 Tier- und Pflanzenarten. OBERLAND setzt sich für den Erhalt und die Neuanpflanzung dieser wertvollen Ökosysteme ein. Eine der wichtigsten Initiativen ist die jährliche Streuobst-Apfelsammlung. Die Aktion hat das Ziel, die regionalen Streuobstwiesen zu fördern und ihren Fortbestand zu sichern. Die gesammelten Äpfel stammen von naturbelassenen Streuobstwiesen im OBERLAND und werden zu hochwertigem Streuobst-Apfelsaft verarbeitet. Dieser Saft zeichnet sich durch seine besondere Qualität und den einzigartigen Geschmack aus, der durch die Vielfalt der verwendeten Apfelsorten entsteht. Alle Gemeinden, Vereine, Landwirte und Privatpersonen sind eingeladen, sich an der Apfelsammlung zu beteiligen. Aufgrund des starken, regionalen Hagels in diesem Jahr wurden viele Tafeläpfel verhagelt. Hagelschaden am Apfel zeigt sich an Dellen, die ein wenig verfärbt und wie vernarbt sein können. Der Geschmack des Apfels leidet aber nicht darunter und so eignen sie sich sehr gut zum Vermosten und können zur Sammlung gebracht werden. Die jährliche Apfelsammlung trägt wesentlich zum Erhalt der Streuobstwiesen bei und fördert gleichzeitig die regionale und biologische Vielfalt. Durch die aktive Teilnahme der Gemeinschaft wird die nachhaltige Nutzung und Pflege dieser wertvollen Landschaften unterstützt.

Die Sammlungen finden am 21.09.2024 und am 19.10.2024 in Warngau und Bad Heilbrunn statt.
Sammelstelle TÖLZER LAND: Biogärtnerei Holzmann, Letten 1, 83670 Bad Heilbrunn.
Sammelstelle MIESBACHER LAND: Raiffeisen Lagerhaus, Lagerhausstr. 10, 83627 Warngau.

Der Ankaufspreis beträgt 20 Euro je 100 kg Äpfel

Bitte bei der Apfellieferung beachten:
• Bitte bringen sie zu jeder Anlieferung das leserlich ausgefüllte Anlieferformular mit.
• Die Äpfel müssen aus dem jeweiligen Landkreis der Sammelstelle stammen.
• Es werden nur erntefrische Äpfel angenommen. Fallobst ist erlaubt. Verschimmelte oder faule Früchte werden abgewiesen.
• Sorten können vermengt werden und müssen nicht separat geliefert werden.
• Säcke und Behälter jeweils nicht über 25 kg, keine luftdichten Plastiksäcke verwenden.

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