Den Antrag dafür stellen können Unternehmen der Außer-Haus Verpflegung, also Einrichtungen jeder Art (darunter auch Fahrzeuge oder Stände) wie Restaurants, Kantinen, Kitas, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden.
Dabei gilt die ‚Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau‘ (RIZERT-AHV). Nach Antragsprüfung können Bewilligungen für die Erstzertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung erfolgen. Diese Bio-Zertifizierung muss noch im gleichen Jahr laufen und durch Nachweis abgerechnet und ausgezahlt werden.
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Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der Kosten für die Zertifizierung. In Kitas und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, beträgt der Zuschuss maximal 100 Prozent der Zertifizierungskosten.
Die Zertifizierung soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Als Beginn der Zertifizierung gilt dabei der Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer Kontrollstelle.
Sie dürfen mit der Zertifizierung Ihres Außer-Haus-Verpflegungs-Unternehmens erst loslegen, sobald Sie einen Zuwendungsbescheid für die Förderung erhalten haben. Als Beginn der Zertifizierung gilt dabei bereits der Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer Kontrollstelle. Mit der Zertifizierung dürfen Sie also zu dem Zeitpunkt, an dem der Zuwendungsbescheid erlassen wird, noch nicht begonnen haben.
Für mehr Nachfrage nach bayerischen Bio-Produkten
Zwischen 600 und 1.000 Euro kostet die Bio-Zertifizierung in der Außer-Haus-Verpflegung in etwa - je nach Größe des Betriebes - wie Anke Neumeier von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau (IAB), informiert. Neumeier ist in der LfL schwerpunktmäßig die Ansprechpartnerin für die Außer-Haus-Verpflegung sowie die Gemeinschaftsverpflegung.
Hinweis:
Die Kontrolle von Unternehmen der AHV nach einem Jahr nach der Erstzertifizierung kann nicht gefördert werden.