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Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Ökoprojekte

Förderanfragen bis zum 14.12.2022 bei der Öko-Modellregion Waginger See-Rupertiwinkel

Ein Holzofen samt Räucherkamin, eines der geförderten Kleinprojekte aus dem Jahr 2022 von Hans Heinz.
Ein Holzofen samt Räucherkamin, eines der geförderten Kleinprojekte aus dem Jahr 2022 von Hans Heinz.
© Hans Heinz
Die Öko-Modellregion Waginger See-Rupertiwinkel ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ auf.
Es können Kleinprojekte gefördert werden, die unter Berücksichtigung der Ziele von BioRegio 2030 den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel stärken.

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur:
· Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
· Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
· Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
· Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben.
In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden.

Was alle Antragsteller beachten müssen: Mit dem Auftrag oder der Umsetzung des Kleinprojekts darf keinesfalls begonnen werden, ehe die offizielle Bewilligung dafür vorliegt; es sei denn, es geht um nötige planerische Vorarbeiten oder um eine Baugenehmigung.
Auch Umstellungsbetriebe können sich um einen Zuschuss bewerben, wenn ein Öko-Kontrollvertrag vorliegt.
Bis Mitte September 2023 muss das Kleinprojekt abgeschlossen sein und danach wird abgerechnet.

Die Entscheidung, ob ein Antrag förderfähig ist, liegt bei einem lokalen Gremium, in dem drei Bürgermeister, drei Bioerzeuger und drei Verarbeiter aus der Ökomodellregion sitzen und die Förderanfrage nach festgelegten Kriterien bewerten. Die abschließende Prüfung obliegt dem Amt für ländliche Entwicklung.

Links für Interessierte:
Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten für 2023
Förderanfrage für Kleinprojekte für 2023
De-minimis Erklärung Gewerbe für 2023
De-minimis Erklärung Agrar für 2023
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