Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Förderhöhe:
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben zwischen 1000 und 20.000 EUR liegen, hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Gefördert werden bis zu 50% der Nettoausgaben.
Fördergegenstand:
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
• Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
• Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
• Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
• Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).
Unsere Auswahlkriterien:
- ÖMR-Bezug: Das Projekt berührt Entwicklungsziele der ÖMR
- Wirkung in der Region: Das Projekt hat einen Mehrwert für…
- Öffentlichkeitswirkung in der Region: Das Projekt trägt zur Steigerung des Bekanntheitsgrades von Öko-Landbau und/oder Bio-Lebensmitteln bei
- Kooperations-grad: Das Projekt trägt zur Vernetzung und Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure bei
- Erreichbarkeit von regionalen Bio-Produkten: Das Projekt stärkt die Erhöhung der regionalen Bio-Produktion, Einkaufsmöglichkeiten und Bezugsquellen in der Region
- Nachhaltigkeits-wirkung: Das Projekt zeigt Vorteile von Ökolandbau/Bio-Lebensmitteln für Boden, Wasser, Landschaft, Biodiversität und Klima vor der eigenen Haustür auf
- Innovationsgrad: Das Projekt ist für die Region…
- Bildung: Das Projekt trägt zur Bewusstseinsbildung für den Mehrwert einer ökologischen Nahrungsmittelwirtschaft bei
Termine und Fristen:
- Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 08.01.2023
- Abschluss und Abrechnung des Projekts: 20.09.2023
- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle der Öko-Modellregion (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2023
Weiterführende Informationen unter: Öko-Modellregion – Planung und Management - StMELF (bayern.de)
Alle benötigten Dokumente finden Sie hier zum Download: