Das EU-Parlament hat am 7. Februar 2024 für eine weitgehende Aufweichung
der Gentechnik-Regelungen gestimmt.
Pflanzen, deren Genom durch neue gentechnische Verfahren verändert werden,
sollen nach Willen des Europäischen
Parlaments zwar noch gekennzeichnet, aber nicht mehr auf ihre Risiken
geprüft werden.
Unklar ist, wer im Fall von Schäden die Haftung übernehmen soll.
Das Parlament hat auch gegen Patente auf Saatgut gestimmt. Allerdings wird
das nicht verhindern können,
dass das Europäische Patentamt diese auch in Zukunft für die großen
Konzerne erteilt. Der Grund: Das Patentamt fällt nicht in die Zuständigkeit der EU.
In der Diskussion um Neue Gentechnik wird immer wieder argumentiert, dass
mit gentechnisch veränderten Pflanzen höhere Erträge erzielt werden
können und weniger
Chemie in der Landwirtschaft eingesetzt werden muss. Stattdessen haben
wir in den letzten
Jahrzehnten gesehen: Es werden sogar erheblich mehr Pestizide eingesetzt
und die
Entwicklung von Resistenzen bei Beikräutern und Insekten beschleunigt
sich.
Bei der Abstimmung im Europaparlament wurde eine Vielzahl kritischer
Fragen gar nicht
debattiert. Dazu gehören unter anderem wissenschaftlichen Bedenken gegen
die Festlegungen
des Verordnungsentwurfs, die die französische Agentur für Lebensmittel
und Gesundheit im
Dezember geäußert hatte. Auch die Patentierungsfrage und der Zweifel von
Experten, dass
der Gesetzesentwurf überhaupt nicht mit dem Vorsorgeprinzip und damit
einem der
Grundpfeiler der europäischen Verträge vereinbar ist, wurde nicht
ausreichend behandelt.
Der Vortrag gibt einen Überblick über den Stand der Debatte in Brüssel und
einen Ausblick auf die Chancen,
Mensch und Umwelt vor den Risiken der Neuen Gentechnik zu schützen.
Veranstalter: AbL-Regionalgruppe Chiemgau, Bund Naturschutz Kreisgruppe Altötting,
Öko-Modellregion Inn-Salzach und Öko-Modellregion Waginger See - Rupertiwinkel