Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Vereine und öffentlich Einrichtungen können die Förderung beantragen.
Der Betrieb liegt in der Öko-Modellregion Landkreis Aschaffenburg.
Voraussetzung:
Antragsteller, die laut EU-Öko-Verordnung 2018/848 zertifizierungspflichtig sind, müssen eine Biozertifizierung oder, im Falle der Umstellung, einen unterschriebenen Kontrollvertrag vorweisen.
Was ist ein Kleinprojekt?
Ein Kleinprojekt darf ein Gesamtvolumen von 20.000 € netto nicht übersteigen.
Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein und muss bis zum 20. September des Förderjahres umgesetzt und abgerechnet sein.
Der maximale Fördersatz beträgt 50% (max. 10.000€)
Was kann gefördert werden?
Im Prinzip alles, was dazu beiträgt, dass Bio-Lebensmittel in der Region besser verfügbar sind.
Beispielsweise Maschinen oder Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen oder Ausstattungen für die Direktvermarktung von regionalen Bio-Produkten. Neben Sachkosten werden beispielsweise auch Werbemittel oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung gefördert.
Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die eingereichten Projektanträge werden durch ein Entscheidungsgremium anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:
1. Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel
2. Beitrag zum Aus- und Aufbau der regionalen Bio-Wertschöpfungsketten
3. Stärkung von Bezugsquellen von Bio in der Region
4. Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer Akteure
5. Innovativer Ansatz
6. Steigerung Bekanntheitsgrad von Ökolandbau und/oder Bio-Lebensmittel
Bei Fragen zur Förderung könne Sie sich gerne bei der Projektleitung melden.