Förderungen
Öko-Kleinprojekte
Verfügungsrahmen Ökoprojekte
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Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ steht seit 2022 jährlich ein zusätzliches Instrument für die bayerischen Öko-Modellregionen bereit, um gezielt Kleinprojekte von Akteur*innen aus der Region zu fördern. Die Projekte sollen die regionale Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und insgesamt die regionalen Bio-Wirtschaftskreisläufe stärken.Ein Kleinprojekt muss zwischen einer Projektsumme von minimal 1.000 € Netto und maximal 20.000 € Netto liegen. Die Förderquote beträgt maximal 50 %.Über die Förderung der einzelnen Kleinprojekte entscheidet ein sechsköpfiges Entscheidungsgremium anhand der folgenden KriterienBeitrag für den Auf- und Ausbau einer regionalen Bio-Wertschöpfungskette (Beitrag zu Biolandwirtschaft, Verarbeitung oder Bezug von Lebensmittel oder Steigerung des regionalen Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung)Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel oder den Bio-LandbauBeitrag zum Erhalt oder zur Steigerung der ökologisch bewirtschafteten FlächeStärkung oder Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten oder Bezugsquellen für regionale Bio-ProdukteVernetzung oder Zusammenarbeit mehrerer und/oder unterschiedlicher AkteurePilothafter Charakter des Projektes für die RegionBeitrag zur Diversifizierung der Landwirtschaft in der RegionDas erste Kriterium ist ein KO-Kriterium und muss erfüllt sein. Jedes Kleinprojekt wird anhand der sieben Kriterien mit Punkten auf einer Skala von minimal 0 Punkten bis maximal 3 Punkten bewertet. Die Kriterien werden gleich gewichtet. Ein Kleinprojekt ist grundsätzlich nur förderfähig, wenn es eine Mindestpunktzahl von 7 Punkten erreicht. Ein Kleinprojekt kann eine maximale Punktzahl von 21 erreichen. Die Bewertung der zu unterstützenden Kleinprojekte mit Punkten ermöglicht eine Reihung. Herrscht Punktegleichstand zwischen Kleinprojekten, stimmt das Entscheidungsgremium demokratisch ab, um eine eindeutige Reihung der zu unterstützenden Kleinprojekte zu erzielen.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Investitionen in die Direktvermarktung (z.B. Hofladen, Verkaufsautomat, Homepage, Flyer, etc.)
- Investitionen in neue Betriebszweige (z.B. Umbaumaßnahmen, Pflanzungen, etc.)
- Investitionen in die Bewusstseinsbildung (z.B. Broschüren, Flyer, etc.)
- Investitionen in die Verarbeitung (z.B. Verarbeitungsräume, Geräte, etc.)
Folgende Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen:
- Das Unternehmen / der Hof muss über eine Bio-Zertifizierung verfügen
- Es muss sich um ein Kleinstunternehmen handeln (weniger als 10 Vollzeit Mitarbeiter, weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz)
- Der Antragsteller muss in den acht Gemeinden der ÖMR liegen
Beispiele geförderter Projekte aus dem Jahr 2022:
- Anschaffung eines Kühlkofferanhängers zur Fleischdirektvermarktung
- Anschaffung eines Hühnermobils zur Erweiterung der Hühnerhaltung
- Anlage einer Walnussplantage
- Anschaffung einer Nussknackanlage zur Verarbeitung von Walnüssen
- Umbau und Erweiterung des Prientaler Bergbauernladens
- Weiterentwicklung des Bergbauernwagals (Homepage und Werbemaßnahmen)
- Verbesserung der Warenpräsentation im Sachranger Dorfladen
Wenn Sie Interesse an dem Förderprogramm oder eine Projektidee haben, sprechen Sie uns gerne an!