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Wir fördern Ihr Ökoprojekt!

Antragstellung ab sofort bis 15. Januar 2025

Projekt: Angebote für Landwirte
Förderaufruf 2025: Wir fördern Ihre Ökoprojekte!
Förderaufruf 2025: Wir fördern Ihre Ökoprojekte!
© Andrea Maußner

Eier, Mehl, Marmeladen oder Nudeln selbst herstellen und vermarkten, einen Verkaufsautomaten aufstellen, einen Hofladen betreiben, eine Selbstpflückplantage für Bio-Früchte anlegen, Biofleisch ab Hof vermarkten - das sind nur einige Beispiele für den Aufbau bio-regionaler Wertschöpfungsketten, die Sie umsetzen können.
Sie benötigen für die Umsetzung Ihres Projektes Maschinen, Gebäude, Pflanzen, Mobiliar oder Werbung und wir unterstützen Ihr Projekt - bei positiver Förderzusage - mit 50% der Nettokosten (max. 10.000 EUR Fördersumme).

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im Landkreis Neumarkt geförderte Öko-Projekte:
Jahr 2024
- Getreidereinigung und Pelletmaschine zur Herstellung von Bio-Kleintierfutter aus hofeigenen Komponenten (Schlierf Florian, Hermannsberg)
- Anlage zur Herstellung von Komposttee zum Aufbau des Bodenlebens auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (Schlierf Florian, Hermannsberg)
- Technik zur Ernte, Verarbeitung und Vermarktung regionaler Bio-Walnüsse (Klebl Alois, Neumarkt i.d.OPf)
- Werbemaßnahmen zur Vermarktung von  Bio-Rindfleisch und Bio-Streuobstsäften (Gradlhof, Postbauer-Heng)
- Mobile Getreidereinigung zum Eigengebrauch als auch zum Verleih und als Dienstleistung (Selleneit Volker, Pyrbaum)
- Selbstzapfanlage für Rohmilch und pasteurisierte Milch und Warenverkaufsautomat (Biohof Pätzold, NM - Friedlmühle)
- Werbemittel zur Vermarktung von Bio-Fleisch (Frank Andreas, Berg OT Hausheim)
- Böschungsmäher und Striegel zur Pflege von Streuobstbeständen und Ausweitung des Bio-Kartoffelanbaus (Ochsenkühn Karl, Wolfsricht)
- Hackgerät zur Ausweitung des Bio-Kartoffelanbaus (Biohof Gabler, Lupburg)


 Jahr 2023
- Zertifizierter Schlachtraum zur Schlachtung von Kleintieren aus Öko-Betrieben
- Schrotmühle & Pelletpresse zur Herstellung von Bio-Tierfutter aus hofeigenen Komponenten
- Verkaufswagen mit Einbaugeräten für den Verkauf von Bio-Produkten
- Technik zur Direkt-Vermarktung von Bio-Hühnern
- Technik zur ressourcenschonenden Bodenbearbeitung
- Bewässerungssystem für den Bio-Gemüsebau

Jahr 2022
- Selbstpflückplantage für Bio-Beeren und Bio-Nüsse
- Bio-Hofladen in Holzbauweise mit Gründach
- Verkaufsautomat für Bio-Produkte
- Hofladen-Ausbau mit Aufbau einer Unverpackt-Station

In anderen bayerischen Regionen geförderte Ökoprojekte (Auswahl):
- Verarbeitungsraum für hofeigene Produkte
- Gefriertrockner für Bio-Erdbeeren 
- Nudel-Maschine
- Eismaschine zur Speiseeis-Herstellung
- Pasteur zur Käse-Herstellung
- Sortieranlage für Haselnüsse
- Getreidemühle und Melkkuh für Erlebnisbauernhof
- Erweiterung der Freilandhaltung von Bio-Schweinen 
- Regenwasser-Zisterne für SoLaWi-Hof
- Neugestaltung der Webseite eines Bio-Hofes
- Bewusstseinsbildung: Werbematerial zur Darstellung wahrer Kosten der Lebensmittel (Techn. Hochschule Nürnberg)
- Bildungs-Projekt: Tagesexkursion für Kinder auf dem Bio-Bauernhof

Ausführliche Informationen zum "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" finden Sie im Förderwegweiser des BayStMELF:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Öko-Modellregion – Planung und Management (bayern.de)

Auch Sie möchten ein Öko-Kleinprojekt umsetzen?
Dann schicken Sie uns ab  Oktober 2024 Ihre Förderanfrage für ein Projekt, das Sie im Jahr 2025 umsetzen möchten.
Alle relevanten Antrags-Unterlagen finden Sie auf dieser Seite im Feld "DOWNLOADS" (links unten)

Was ist ein "Kleinprojekt"?
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben mindestens 500 EUR betragen und 20.000 EUR Nettoausgaben nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
WICHTIG: das Ökoprojekt muss - sofern bewilligt - bis 20. September 2025 umgesetzt werden! Lieferzeiten sind zu berücksichtigen. Ein beantragtes Projekt, das im genannten Zeitraum begonnen wurde, aber nicht fertiggestellt werden konnte, kann im darauffolgenden Jahr nicht mehr bezuschusst werden!

Wer kann sich für das Förderprogramm "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" bewerben?
Bewerben können sich Bio-Landwirte, Kleinunternehmen (bis 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio EUR Jahresumsatz), Vereine, natürliche und juristische Personen mit Kleinprojekten, die in der Öko-Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.OPf. liegen und das geplante Projekt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. umsetzen.

Welche Kriterien muss das Ökoprojekt erfüllen?
Das Projekt
... wird von einem Akteur aus der ÖMR Neumarkt OPf. in der ÖMR Neumarkt OPf. (= Landkreis Neumarkt OPf.) umgesetzt (= Pflichtkriterium: falls nicht erfüllt erfolgt Ablehnung des Antrages)
… steht in Verbindung mit den Zielen der Öko-Modellregion Landkreis Neumarkt i.d.OPf. und wird im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. umgesetzt
…leistet einen Beitrag zum Auf- und Ausbau des Ökolandbaus und zum Auf- und Ausbau bio-regionaler Wertschöpfungsketten
…leistet einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für bio-regionale Lebensmittel
…stärkt die Einkaufsmöglichkeiten und Bezugsquellen von Bioprodukten (regional/ aus By) in der Region
… steigert den Bekanntheitsgrad der Öko-Modellregion
… schafft Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer oder unterschiedlicher Akteure (Projekt hat mehrere Kooperationspartner)
…leistet einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz
…hat einen innovativen Charakter für die Region
… ist beispielgebend für die Region (und darüber hinaus)
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Anpassungen der Auswahl-Kriterien für 2025 sind dem Entscheidungsgremium vorbehalten.

Diese Unterlagen sind einzureichen:

  • Förderanfrage Ökoprojekt (Förderantrag)
  • Nachweis der Biozertifizierung des landwirtschaftlichen Betriebes
  • De-minimis-Erklärung Agrar 2025 (wenn Ökoprojekt die Urproduktion betrifft) oder Gewerbe (wenn Ökoprojekt gewerblicher Art ist Bsp. Hofladen, Verkaufsautomat, Verkaufswagen...)
  • Ein Angebot für das Ökoprojekt (Bsp. Gerät, Gewerke, Baumaterial, Möblierung...)

ABGABE-FRIST:
ab sofort bis einschließlich 15. Januar 2025

FÖRDERUNTERLAGEN, ABLAUF, TERMINFRISTEN...
Den Aufruf für das Förderprogramm "Verfügungsrahmen Ökoprojekte" sowie den Ablauf mit Terminfristen und den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter "DOWNLOADS" (auf dieser Seite links unten).

Ihre FÖRDERANFRAGE schicken Sie bitte:
per Post an: REGINA GmbH, Öko-Modellregion, Dr. Grundler-Str. 5a, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
per Email an: foistner@reginagmbh.de

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